Herr Klaus-D. Fröhlich ist seit über 10 Jahren als Rechtsanwalt, überwiegend im Wasserrecht, Wasserverbandsrecht und sonstigem Umweltrecht tätig. Neben der originär anwaltlichen Tätigkeit im Wasserrecht erstellt er Rechtsgutachten und besitzt umfangreiche Erfahrungen in der rechtswissenschaftlichen Bearbeitung von Forschungsprojekten, u.a. für das Umweltbundesamt (UBA) sowie für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Thüringer Landeanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Zuvor war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Breuer, einem der führenden Wasserrechtler Deutschlands an der Universität Trier sowie als Geschäftsführender Assistent im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig.
Seit über 15 Jahren ist Herr Klaus-D. Fröhlich als Referent und Lehrbeauftragter für Wasserrecht u.a. an der Universität Duisburg-Essen aktiv.
Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit schreibt er Fachartikel und -bücher im Wasser- und Umweltrecht und wirkt in mehreren interdisziplinären Arbeitsgruppen der DWA im Bereich Wasserwirtschaft mit.