Wohngeldrecht - Seminare und Schulungen
Die Wohngeldreform (Wohngeldstärkungsgesetz) soll zum 01.01.2020 in Kraft treten. Mit der Reform sollen sowohl die Reichweite und das Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben, als auch ab 2022 eine Dynamisierung des Wohngeldes erreicht werden.
Das aktuelle Fortbildungsangebot des KBW e. V. bietet eine Vielzahl an Seminaren zur Thematik an.
Das Wohngeld ist eine der geläufigsten Sozialleistungen in Deutschland. Es ist als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches (SGB I) durch das Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt. Es stellt gegenüber vielen anderen Sozialleistungen (z. B. nach SGB II, SGB XII, SGB VIII, AsylbLG) eine vorrangige Leistung dar. Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gewährt. Durch die Wohngeldstellen werden Anspruchsvoraussetzungen und Einkommensverhältnisse der Antragsteller geprüft.