Spezialseminar
Code ORA122
Themenbereich: Verkehr

Beweisführung und Dokumentation bei der kommunalen Verkehrsüberwachung

Schwerpunkte

Parküberwachung

  • Skizzen, Fotoaufnahmen und Notizen vor Ort zur Gedächtnisstütze vor Gericht
  • Vornotierungen, Ventilstellungen
  • Abschleppmaßnahmen und Abschleppprotokolle

Geschwindigkeitsüberwachung

  • Grundsätzliches zu Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverboten
  • Standardisiertes Messverfahren
  • Messbilder und -protokolle
  • Eichurkunden der Messgeräte
  • Haltereigenschaft und Verantwortlichkeit des Fahrers
  • Rechtliche Voraussetzungen zum Abgleich der Messfotos
  • Datenerhebungen und -schutz

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die verfassungsrechtlichen Entscheidungen sowie die dazu ergangenen obergerichtlichen Ausführungen zu bestimmten Messmethoden zu vermitteln. Im Bußgeldverfahren für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG ist die Beweissicherung im Vor- und Zwischenverfahren von größter Bedeutung. Fehlende oder lückenhafte Feststellungen führen bei Verwarnungen zur Unwirksamkeit oder lassen einen Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig werden. Allenfalls führen sie im Gerichtsverfahren zur Einstellung des Verfahrens. Deshalb ist eine unangreifbare Beweisführung im Interesse der Verfolgungsbehörde. Stets muss aber auch eine Abwägung zwischen vertretbarem Aufwand im Einzelfall und ausreichender Beweissicherung erfolgen. Schwerpunktthema im ruhenden Verkehr ist die rechtliche Einschätzung von Abschleppmaßnahmen und beweissichere Abarbeitung. Die strikte Beachtung landesrechtlicher Bestimmungen zum Aufstellen der Messgeräte zur Geschwindigkeitsmessung ist dabei sehr wichtig.

Beschäftigte der Parkraum- und Geschwindigkeitsüberwachung und des Ermittlungsdienstes im Außendienst; Beschäftigte für Ermittlungen und Auskünfte im Innendienst oder Sachbearbeiter:innen bei Bußgeldstellen

keine

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17.05.2024
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