Fachseminar
Themenbereich: Ordnungsrecht
Tierschutzrecht in der Praxis - Probleme bei der Rechtsanwendung und des Vollzugs
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Abgrenzung der Zuständigkeiten
- Tierschutzrecht (Befugnisse, Handlungsmöglichkeiten, vor allem §§ 16, 16a TierSchG)
- Anordnungen zur Tierhaltung
- Tierhaltungsverbot/Tierwegnahme
- Erlaubnis nach § 11 TierSchG
- Durchsetzung und Bescheiderstellung
- Betretungsrechte
Die Fortbildung ist mit 5 Stunden nach § 10 der ATF-Statuten als Pflichtfortbildung für ATF-Mitglieder anerkannt.
Ziel des Seminars ist die Behandlung der Fallkonstellationen aus dem Bereich des Tierschutzrechts, die in der behördlichen Praxis zu Problemen bei der Rechtsanwendung und dem Vollzug führen können. Den Teilnehmern wird die nötige Sicherheit in der Rechtsanwendung und bei der Erstellung von Bescheiden vermittelt. Dem Dozenten können bis zwei Wochen vor dem Seminar über das Kommunale Bildungswerk e. V. spezielle Fragestellungen zugeleitet werden. Die Fortbildung ist mit 5 Stunden nach § 10 der ATF-Statuten als Pflichtfortbildung für ATF-Mitglieder anerkannt.
Mitarbeiter von Veterinärämtern und Ordnungsbehörden sowie Tierärzte, die mit dem Vollzug des Tierschutzgesetzes befasst sind
TierSchG, VwV TierSchG

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.