Fachseminar
Themenbereich: Kinder- und Jugendhilfe
Teilhabeassistenz in Schule (§ 112 SGB IX/§ 35a SGB VIII) - Rechtliche Grundlagen und Praktische Umsetzung vor Ort - Kompaktkurs in zwei Teilen
Schwerpunkte
-
Teil 1:
- Die Regelungen nach dem SGB IX/SGB VIII
- Antragserfordernis
- Zuständigkeitsklärung
- Bedarfsermittlung (Gesamt/Teilhabe/Hilfeplanung)
- Leistungsbescheid und Widerspruch
- Personenzentrierung
-
Teil 2:
- Sozialrechtliches Leistungsdreieck und Rollenklärung
- Aufgaben der THA
- Gemeinsame Leistungserbringung
- Vertretungsregelungen
Eingliederungshilfe zur Wahrnehmung einer angemessenen Schulbildung wird in Form einer Person, einer sogenannten Teilhabeassistenz in der allgemeinen Schule sowie in der Förderschule gewährt. Das Seminar soll Formen und Möglichkeiten der praktischen Umsetzung vor Ort aufzeigen sowie Fragen zur Rollenklärung und Arbeit im multiprofessionellen Team klären. Das Seminar soll zugeich im Teil II rechtliche Fragen zu Antragstellung, Bedarfsermittlung, Bewilligungsverfahren klären. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und GIBT Colleg e. V.
Rehabilitationsträger und Fachdienste der Jugend- und Sozialämter als Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX/SGB VIII, Schulleitungen und Lehrkräfte, Leistungserbringer, betroffene Eltern
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.
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Termine
05.09.2022 (Mo)
10:00 bis 12:00 Uhr
06.09.2022 (Di)
10:00 bis 12:00 Uhr
21.11.2022 (Mo)
10:00 bis 12:00 Uhr
22.11.2022 (Di)
10:00 bis 12:00 Uhr
16.02.2023 (Do)
10:00 bis 12:00 Uhr
17.02.2023 (Fr)
10:00 bis 12:00 Uhr
09.05.2023 (Di)
10:00 bis 12:00 Uhr
10.05.2023 (Mi)
10:00 bis 12:00 Uhr
28.09.2023 (Do)
10:00 bis 12:00 Uhr
29.09.2023 (Fr)
10:00 bis 12:00 Uhr
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.