Fachseminar
Code SOV101

SGB XIV (OEG) - Erstattungsansprüche nachrangiger Leistungsträger

Schwerpunkte

  • Das neue Entschädigungsrecht für Opfer von Gewalttaten nach dem SGB XIV im Überblick
  • Antrag auf Kostenerstattung - notwendige Voraussetzungen
  • Beweislast, neue Grundsätze des XIV
  • Spannungsverhältnis zwischen Beibringungsgrundsatz und Amtsermittlung im Opferentschädigungsrecht
  • Ansprüche von "mittelbar" betroffenen Opfern von Gewalttaten (Miterleben der Tat)
  • Versagungsgründe für Leistungen
  • Neue Regelungen für Ausländer (Anspruch auf Dolmetscherleistung)
  • Regelungen zum Versorgungsbeginn und Fristen im Erstattungsverfahren
  • Das neue Leistungssystem des SGB XIV und dessen Voraussetzungen
  • Besonderheiten einzelner Träger im Vergleich der Leistungssysteme und daraus folgende Auswirkungen auf Erstattungsansprüche
  • Möglichkeiten der schnellen Hilfen (Traumaambulanz/Fallmanagent)
  • Wunsch- und Wahlrechte Betroffener nach dem neuen Recht SGB XIV
  • Information zum Gewaltopferregress
  • Bisher geltendes Recht des OEG mit Übergangsregelungen (kurzer Überblick)

Den Teilnehmenden werden die erforderlichen Kenntnisse zur erfolgreichen Geltendmachung und Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegenüber dem vorrangig zuständigen Träger der Sozialen Entschädigung vermittelt. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden auch anwendungspraktisches Wissen und strategische Überlegungen erläutert. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Thematik und erlangen hierüber Handlungssicherheit für die tägliche Arbeit.

Beschäftigte von Behörden vor allem aus den Bereichen Sozialhilfe, wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Krankenversicherung, welche Erstattungsansprüche gegenüber dem möglicherweise vorrangig zuständigen Leistungsträger des sozialen Entschädigungsrechts nach dem SGB XIV geltend machen müssen.

keine

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Allgemeines

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18.03.2024
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19.03.2024
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14.10.2024
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15.10.2024
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