Fachseminar
Code SOA220S

Sozialrecht trifft Erbrecht: Sozialhilferegress und selbstständige Erbenhaftung

Schwerpunkte

  • Selbständige Erbenhaftung nach §§ 102 SGB XII
  • Kostenersatzpflichtiger Personenkreis (Erbe, Ermessenauswahl)
  • Umfang der Ersatzpflicht (Nachlasswert, Sozialleistungen)
  • Realisierung des Kostenersatzanspruchs einschließlich Ermessensausübung
  • Hinweis zur unselbständigen Erbenhaftung nach §§ 103, 104 SGB XII bzw. §§ 45, 48, 50 SGB SGB X
  • Verfahrensfragen

Der Schutz von Vermögen, z.B. von Immobilien, ist grundsätzlich mit dem Tod der leistungsberechtigten Person beendet. Die Vorschriften zum Kostenersatz gegen die Erben ermöglichen es, nach dem Tod des:der Leistungsempfänger:in - je nach Nachlasshöhe - aufgewandte Sozialhilfeleistungen zu refinanzieren. Von den Erben wird bis zur Höhe des Nachlasswertes ein Ersatz der Sozialhilfeleistungen erwartet, so dass in nicht unerheblichem Maße ein nachträglicher Ausgleich für Aufwendungen erfolgen kann. In diesem Seminar wird systematisch und Schritt für Schritt der Anwendungsbereich von § 102 SGB XII besprochen. Die in den letzten Jahren ergangenen gerichtlichen Entscheidungen werden in die Darstellung einbezogen. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, rechtssicher Kostenersatz zu betreiben.

Beschäftigte, die im Leistungsbereich des SGB XII tätig sind

keine

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Termine

CODE 0710SOA220S
10.07.2024
08:30 bis 15:30 Uhr
270,00 €
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