Workshop
Themenbereich: Seminare zum SGB II und zu angrenzenden Gesetzen
Bildung und Teilhabe (BuT) - ein Workshop für Fachkräfte - unter Berücksichtigung der Änderungen durch das "Starke-Familien-Gesetz"
Schwerpunkte
- Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung
- Aktuelle rechtliche Probleme
- Austausch zur Vorgehensweise bei der Leistungserbringung
- Besprechung von schwierigen Problemstellungen
Ziel des Workshops ist es, die Entwicklung der Leistungen für Bildung und Teilhabe des letzten Jahres in Literatur und Rechtsprechung darzustellen. Es besteht Gelegenheit zum Austausch über rechtliche Fragen und über die unterschiedliche Vorgehensweise bei der Leistungserbringung. Darüber hinaus ist Raum für die Besprechung von praktischen Fragestellungen der Teilnehmer. Eine wiederholte Teilnahme an dem jährlich stattfindenden Workshop ist möglich und gewünscht. Wegen der hohen Nachfrage wird gebeten, höchstens zwei Teilnehmer pro Behörde anzumelden. Der vorherige Besuch des Fachseminars Code: SOA050Z
wird empfohlen.
Führungskräfte und Mitarbeiter von Jobcentern und Kommunen, die strategisch an der Umsetzung der einschlägigen Normen beteiligt sind, z. B. Abteilungsleiter, Teamleiter, Koordinatoren
soweit vorhanden Formulare für Anträge, Gutscheine, Bescheide; kommunale und/oder landesweite Weisungen/Arbeitshilfen

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Katrin Winkler gern zur Verfügung.
Termine
17.05.2021 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
18.05.2021 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
20.09.2021 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
21.09.2021 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
410,00 €
Präsenz
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Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.