Fachseminar
Themenbereich: Seminare zum SGB II und zu angrenzenden Gesetzen
Rente und Leistungen nach dem SGB II - Praktische Fragen Neu
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Schwerpunkte
- Retenrechtliche Zeiten
- Altersrenten
- Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme von Altersrenten
- Ausländische Renten
- Renten wegen Erwerbsminderung inkl. der "Arbeitsmarktrente"
- Renten wegen Todes
- Rentenrechtliche Zeiten
- Kontenklärung, Renteninformation, Rentenantrag
- Grundzüge der Rentenberechung
- Auswirkungen des Grundrentengesetzes
- Neues Hinzuverdienstmodell für Renten aus eigener Versicherung seit 01/2023
- Schnittstellen im SGB II (§§ 7, 7a, 12a und 44a)
- Verfahren zur Prüfung der4 Erwerbsfähigkeit
- Fallübergänge bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten vom SGB II zum SGB XII
- Nachranggrundsatz
- Antragstellung nach § 5 Abs. 3 SGB II und 95 SGB XII
- Mitwirkungspflichten
- Darlehen bis zur ersten Rentenzahlung
Angesichts deutlich steigender Regelsätze und der damit einhergehenden Erweiterung des nach dem SGB II anspruchsberechtigten Personenkreises kommt der Aktivierung vorrangiger Sozialleistungen eine immer stärkere Bedeutung zu. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wirken an verschiedenen Stellen auf die Leistungsberechtigung nach dem SGB II ein. So beendet die Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente gemäß § 7 Abs. 4 SGB II den Leistungsanspruch nach dem SGB II. Der Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung hat ebenfalls Auswirkungen auf den für die Leistungserbringung zuständigen Rechtskreis. Im Idealfall decken bereits die Rentenzahlungen den sozialrechtlichen Bedarf. Im Verfahren zur Prüfung der Erwerbsfähigkeit leistungsberechtigter Personen nach § 44 a SGB II ist der zuständige Rentenversicherungsträger ein wichtiger Akteur. Die Arbeit im Jobcenter erfordert zumindest Grundkentnisse des Rentenrechts. Diese werden im Seminar unter Einbeziehung der Berührungspunkte zum SGB II systematisch und praxisbezogen vermittelt.
Die konsequente Ermittlung und Aktivierung von Leistungsansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sollte zur Senkung passiver Leistungen und zusätzlich zur Verbesserung der Integrationsquote führen.
vorrangig Mitarbeitende von Jobcentern: sonstige Interessierte, die mindestens über Grundkenntnisse des SGB II verfügen
SGB II, SGB VI
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19.09.2024
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20.09.2024
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