Fachseminar
Themenbereich: Kommunale Wirtschaft und Einrichtungen / Beihilferecht
Public Corporate Governance und Compliance-Maßnahmen für kommunale Unternehmen
Schwerpunkte
- Überblick zur aktuellen Diskussion zu Public Corporate Governance-Regeln und deren Zusammenhänge
- Einführung und Darstellung der Instrumente von Compliance-Massnahmen in Beteiligungsunternehmen
- Organisation und Prüfungsstandard nach IdW PS 980
- Die Rolle der Beteiligungsverwaltung und deren Instrumente
- Vorschläge für eine Ergänzung von Public Corporate Governance-Regeln
- Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU
Die Diskussion um eine gute Unternehmensführung in öffentlichen Unternehmen (Public Corporate Governance) bleibt ein Dauerbrenner für Beteiligungsunternehmen. In Großstädten werden mittels PCG-Kodizes Beteiligungsunternehmen gesteuert und kontrolliert. Sie sollen dabei helfen, die Regelungen transparent zu kommunizieren sowie die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsräten und den Beteiligungsverwaltungen effizient zu gestalten. Inzwischen werden PCK-Kodices mit den Ansätzen für eine Implementierung von Compliance-Massnahmen verbunden. Anknüpfungspunkte sind nicht nur ein verstärktes Risikomanagement, die Einführung eines Tax Compliance Managemen-Systems (TCMS) für steuerrechtlche Fragen, das Wettbewerbsrecht mit dem zentralen Vergabe- und EU-Beihilferecht und interne Regelungen zur Korruptionbekämpfung sowie die inzwischen umzusetzende Whistleblower-Richtlinie für Gemeinden mit mehr als 10.000 Éinwohnern. Die Einhaltung aller Regeln vom Unternehmen und seinen Mitarbeitenden dienen der Vermeidung von Verstößen und sind Gegenstand eines Wirtschaftsprüfungsstandards. Bisher hat sich noch keine allgemein anerkannnte Umschreibung von Compliance-Massnahmen in der öffentlichen Verwaltung herausgeschält, wenngleich bereits im Beteiligungsmanagement durch einen neuen Musterkodex Public Corporate Governance ergänzende Inhalte vorgestellt wurden. Das Seminar beschreibt den aktuellen Stand der Diskussion, zeigt die Bezüge zu PCG-Kodices und gibt basierend auf den Erfahrungen der Beteiligungsverwaltungen Hinweise für die Umsetzung in der Praxis.
Mitarbeitende, die bereits in Beteiligungsverwaltungen arbeiten und über eigene Erfahrungen verfügen sowie an einer Weiterentwicklung ihrer Tätigkeit interessiert sind; Aufsichtsräte und Aufsichtsrätinnen sowie Gesellschaftsorgane von Beteiligungsunternehmen
keine
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Noreen Liegmann gern zur Verfügung.
Termine
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12.03.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
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27.08.2025
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