Prüfung IWVR
Themenbereich: Rechnungsprüfung
Prüfung zum Kompaktkurs "Kernkompetenzen Rechnungsprüfung (kommunal) - berufliches Grundwissen für Rechnungsprüfer"
Schwerpunkte
- Praxisrelevante Grundlagen der kommunalen Rechnungsprüfung
- Organisation und Arbeitsweise der kommunalen Rechnungsprüfung
- Methoden der kommunalen Rechnungsprüfung
- Kommunikation und Konfliktmanagement im Prüfungsprozess
- Das doppische kommunale Haushalts- und Rechnungswesen - Strukturen und Funktionsweise
- Das doppische kommunale Haushalts- und Rechnungswesen - Grundlagen der kaufmännischen Buchführung
- Vermeiden und Aufdecken von Korruption und Manipulation
- Spezielle Anforderungen an die Prüfungsdokumentation und den Prüfungsbericht
- Die Prüfung des kommunalen Jahresabschlusses. Spezielle Aspekte der Prüfung des Gesamtabschlusses
Die Teilnehmer des Kompaktkurses "Kernkompetenzen Rechnungsprüfung (kommunal) - berufliches Grundwissen für Rechnungsprüfer" (Code: RPK500
) haben die Möglichkeit, eine Abschlussprüfung am Institut für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e. V. (IWVR) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) abzulegen und ein Hochschulzertifikat als "Zertifizierte/r Prüfer/in kommunal (Grundwissen)" (HWR, IWVR e. V.) zu erwerben. Hierfür schreiben die Teilnehmer online eine 90-minütige Klausur. Dies kann ortsungebunden an jedem internetfähigen Computer erfolgen.
Absolventen des Kompaktkurses
Zugelassene Arbeitsmittel: Gesetzestexte ohne kommentierende Einleitung oder Kommentare

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anita Baron gern zur Verfügung.
Termine
10.12.2021 (Fr)
09:00 bis 10:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.