Spezialseminar
Code OWA080

Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und Personengesellschaften - Ermittlung, Ahndung und Verfahrensfragen

Schwerpunkte

  • Rechtsformen juristischer Personen und Personengesellschaften
  • Voraussetzungen der Festsetzung der Geldbuße nach § 30 OWiG im einheitlichen Verfahren
  • Betriebsbezogene Pflichten, Unternehmensverantwortliche
  • Die Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben nach § 130 OWiG
  • Gewinnabschöpfung, Einziehung des Wertes von Taterträgen nach §§ 17 Abs. 4, 22 ff., 29a OWiG
  • Geldbuße nach § 30 Abs. 4 OWiG im selbstständigen Verfahren
  • Das Verfahrensrecht beim einheitlichen und selbstständigen Verfahren
  • Vollstreckung von Bescheiden
  • Folgen der Änderung der Rechtsform eines Unternehmens

Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Möglichkeiten und praktischen Verfahrensfragen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen Personen und Personengesellschaften anwendungsorientiert zu behandeln. Neben den materiell-rechtlichen Voraussetzungen wird die einschlägige Rechtsprechung erörtert. Anhand von Beispielen wird u. a. auch auf die Einziehung und den Verfall sowie deren Rechtsfolgen eingegangen. Die Unterschiede zwischen der Gewinnabschöpfung per Bußgeldbescheid und per Verfallbescheid werden dargestellt. Des Weiteren wird die Vollstreckung von Bescheiden erörtert. Die Teilnehmenden werden gebeten, Praxisbeispiele mitzubringen, um Probleme aufzeigen zu können.

Beschäftigte von Ordnungsämtern und Bußgeldstellen; Ermittlungsbedienstete und Bedienstete anderer Ämter, die Ordnungswidrigkeiten zu ahnden haben. Grundkenntnisse des Ordnungswidrigkeitenrechts werden vorausgesetzt.

OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG

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Termine

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23.03.2026
09:00 bis 16:30 Uhr
24.03.2026
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
Hybrid
online
Präsenz
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07.09.2026
09:00 bis 16:30 Uhr
08.09.2026
08:00 bis 14:30 Uhr
450,00 €
Frankfurt am Main
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
Frankfurt am Main
Präsenz
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23.11.2026
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Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.