Spezialseminar
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Schwerpunkte
Teil 1 Fahrerlaubnis auf Probe und Regelungen des Punktesystems
- Anwendung der Regelungen des § 29 StVG (Tilgungs- und Verwertungsregelungen in Bezug auf die Eintragungen im Verkehrszentralregister)
- Allgemeine Systematik und Abhängigkeiten beider Regelungen voneinander
- Rang-/Reihenfolge von allgemeinen/besonderen Aufbauseminaren
- Punkteberechnungen unter Anwendung des Tattagprinzips
- Anwendung der Rechtsprechung in der Praxis
- Besonderheiten bei der Entziehung/Neuerteilung nach §§ 2a und 4 StVG
- Restprobezeitberechnung
Teil 2 Die ausländische Fahrerlaubnis
- Die Unterschiede von EU/EWR (Anlage 11) und Drittstaaten-Fahrerlaubnissen
- Prüfung der Berechtigung von ausländischen Fahrerlaubnissen zum Führen von Kraftfahrzeugen unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung
- Voraussetzungen zur Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Entziehung/Überprüfung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Teil 3 Die Eignungsüberprüfung
- Die Bedeutung der einzelnen Register für die Eignungsüberprüfung
- Differenzierung zwischen Nichteignung und Eignungsbedenken
- Differenzierung bei der Überprüfung von Fahrzeug und Kraftfahrzeugführern
- Umsetzung der Regelungen der §§ 11 - 14 FeV i. V. m. Anlage 4
- Die Eignungsüberprüfung bei Auffälligkeiten in der Probezeit
- Erarbeitung sinnvoller individueller Fragestellungen
- Anforderungen an ein med.-psych. Gutachten
- Anwendung der aktuellen Rechtsprechung in der Praxis
Ziele des Seminars sind eine systematische Erörterung aller bedeutsamen Änderungen und die Vermittlung der aktuellen Rechtslage, um die erforderlichen Kenntnisse auch für die Lösung schwieriger praktischer Fälle zu gewährleisten. Die Rechtsprechung, vor allem des Bundesverwaltungsgerichts, hat zu einigen landeseinheitlichen Veränderungen in den Arbeitsprozessen der Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten geführt. Durch die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung und die Neugestaltung des § 28 FeV kommt es bei dem Thema „ausländische Fahrerlaubnis“ zu unterschiedlichen Anwendungen. Das Konzept sieht vor, dass der Kurs als Ganzes oder auch nur einer der drei Teile gebucht werden kann.
Beschäftigte öffentlicher Verwaltungen, die mit der Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten praktisch befasst sind. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen für den Gesamtkurs vorrangig berücksichtigt werden.
StVG, FeV, EU-Richtlinien, Beurteilungskriterien, Begutachtungs-Leitlinien, Anlage 4 zur FeV

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
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Termine
20.06.2023
10:00 bis 16:30 Uhr
21.06.2023
10:00 bis 16:30 Uhr
22.06.2023
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23.06.2023
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17.06.2024
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