Fachseminar
Themenbereich: Liegenschaften / Kommunalvermögen
Das Erbbaurecht und seine Anwendung in der kommunalen Praxis
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Einordnung des Erbaurechts im Gefüge des Sachenrechts
- Gesetzlicher Inhalt und Verkehrsfähigkeit des Erbbaurechts
- Vertraglicher Inhalt mit Verfügungsbeschränkungen und Heimfallanspruch
- Erbbauzins mit Anpassungsregelungen
- Bestellung eines Erbbaurechts (mit Besprechung eines Erbbaurechtsvertrags und von Mustereintragungen im Grundstücksgrundbuch sowie im Erbbaugrundbuch)
- Verfügungsgeschäfte über das Erbbaurecht (Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung)
- Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht
- Gesamterbbaurecht, Wohnungserbbaurecht, Untererbbaurecht
- Erbbaurecht und Sachenrechtsbereinigung in den neuen Bundesländern
Städte und Gemeinden gehen vermehrt dazu über, Eigentum an ihren Grundstücken zu behalten und für die Schaffung von Wohnungen und von gewerblichen Bauten Erbbaurechte einzuräumen. Hinzu kommt, dass die kommunalen Körperschaften aus vergangenen Jahrzehnten einen Altbestand an Erbbaurechten verwalten. Den neuen Bundesländern wurde durch das Sachenrechtsbereinigungsgesetz zudem die Möglichkeit eröffnet, Gebäudeeigentum in Erbbaurechte überzuleiten. Das Erbbaurecht besitzt Doppelnatur: zum einen steht es als Belastung im Grundstücksgrundbuch, zum anderen verlautbart es im Erbbaugrundbuch das grundstücksgleiche Eigentum am Bauwerk. In diesem Seminar sollen die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit dem Erbbaurecht in der kommunalen Praxis vermittelt werden.
Mitarbeiter aus Liegenschafts- und Rechtsämtern, Mitarbeiter von kirchlichen Einrichtungen, sonstige Interessenten. Grundkenntnisse im allgemeinen Liegenschaftsrecht sind von Vorteil.
BGB

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Termine
29.01.2020 (Mi)
09:00 bis 16:30 Uhr
30.01.2020 (Do)
08:00 bis 14:30 Uhr
360,00 €
anmelden
22.04.2020 (Mi)
09:00 bis 16:30 Uhr
23.04.2020 (Do)
08:00 bis 14:30 Uhr
01.07.2020 (Mi)
09:00 bis 16:30 Uhr
02.07.2020 (Do)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.