Fachseminar
Code GWEJUA100

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) im familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren

Schwerpunkte

  • Verfahrensrechtliche Grundlagen des familiengerichtlichen Kinderschutzverfahrens
  • Begründung einer gegenwärtig vorhandenen Gefahr für das Kind durch den ASD gegenüber dem Familiengericht
  • Darlegung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts beim betroffenen Kind gegenüber dem Familiengericht
  • Begründung einer fehlenden Bereitschaft und/oder Fähigkeit der Sorgeberechtigten zur Abwehr der Gefahr
  • Mögliche Anregungen von Maßnahmen des Familiengerichts zur Abwendung der Gefährdung
  • Begründung der Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs, insbesondere zu fehlenden Erfolgsaussichten milderer Maßnahmen, z.B. ambulanter oder teilstationärer Maßnahmen; Darlegung der zu erwartenden Trennungsfolgen bei angestrebter Fremdunterbringung des betroffenen Kindes
  • Einordung einer Inobhutnahme in den Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens
  • Das Beschwerdeverfahren beim Oberlandesgericht bei Maßnahmen des Familiengerichts, die das Kindeswohl nach Ansicht des Jugendamtes nicht schützen

Die gelungene Verantwortungsgemeinschaft zwischen dem Familiengericht und dem ASD des Jugendamtes im familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren benötigt Fachwissen der Mitarbeiter*innen des Jugendamtes über die Verfahrensabläufe der beteiligten Institutionen und rechtliche Kenntnisse - insbesondere zu den Voraussetzungen des § 1666 BGB. Wechselseite Kenntnis der Abläufe im Jugendamt und im familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren sowie Klarheit über die eigene Rolle und die Rolle der anderen Akteur/innen im Verfahren sind die unverzichtbare Grundlage für eine gelingende Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen dem ASD und dem Familiengericht. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Kommunales Bildungswerk e.V. und GIBT Colleg e.V.

Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) sowie an Mitarbeitende öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die im Kontext familiengerichtlicher Kinderschutzverfahren tätig sind. Auch Fachberatungen, Landesjugendämter, Verfahrensbeistände und verwandte Akteur*innen an den Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Justiz profitieren von der thematischen Vertiefung.

keine

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Dr. Andreas Urbich gern zur Verfügung.

Termine

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13.11.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
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20.05.2026
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23.11.2026
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