Spezialseminar
Themenbereich: Ordnungsrecht
Straßenverkehrsrecht: Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO
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Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen des § 46 StVO und der VwV sowie der dazu ergangenen landesspezifischen Regelungen (Erlasse, Verordnungen)
- Einblick in die Zuständigkeits-Verordnung des jeweiligen Landes (Übertragung von Zuständigkeiten an nachgeordnete Ämter)
- Antragsverfahren (Fristen, Inhalte)
- Bearbeitung der Anträge (Auflagen, Bedingungen, Zeitraum)
- Erteilungsvoraussetzungen
- Ausübung des Ermessens und dessen Auswirkungen
- Bewertung von Dringlichkeitsbescheinigungen
- Besondere Ausnahmegenehmigungen für Handwerker und soziale Dienste, schwerbehinderte Menschen und Parkerleichterungen für Ärzte
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO unterliegt einer Reihe von Ermessensentscheidungen und auch landesspezifischen Vorgaben. Die in § 46 StVO aufgezeigten gesetzlichen Vorgaben sind zwar bindend, müssen in der Praxis aber immer individuell entschieden werden. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer Sicherheit darin, die Sachverhalte richtig zu erkennen und gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen. Es besteht ausdrücklich die Gelegenheit, Problemstellungen in das Seminar einzubringen.
Mitarbeiter, die in ihren Verwaltungen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im Sinne des § 46 StVO bearbeiten. Grundkennnisse im Straßenverkehrsrecht werden vorausgesetzt.
Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazu ergangenen Erlasse und Verordnungen und auch hauseigene Anwendungsvorschriften, die diesen Bereich betreffen

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E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
Termine
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.