Spezialseminar
Schwerpunkte
- Begriffe (Ausnahmen, Erlaubnisse, Sondernutzung, Gemeingebrauch)
- Rechtsgrundlagen (§ 29 StVO, § 46 StVO, VwV-StVO)
- Zuständigkeiten (sachlich und örtlich)
- Erlaubnisse nach § 29 Abs. 2 und Abs. 3 StVO
- Die einzelnen Ausnahmetatbestände des § 46 StVO
- Ausübung des Ermessens und dessen Auswertungen
- Erteilung des Bescheids (Form)
- Auflagen, Bedingungen, Widerrufsvorbehalt
- Besondere Ausnahmegenehmigungen (soziale Dienste, HandwerkerInnen, Parkerleichterungen für Ärztinnen/Ärzte)Gebühren
- Beispiele aus der Rechtsprechung
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO unterliegt einer Reihe von Ermessensentscheidungen und auch landesspezifischen Vorgaben. Die in § 46 StVO aufgezeigten gesetzlichen Vorgaben sind zwar bindend, müssen in der Praxis aber immer individuell entschieden werden. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden Sicherheit darin, die Sachverhalte richtig zu erkennen und gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen. Es besteht ausdrücklich die Gelegenheit, Problemstellungen in das Seminar einzubringen.
Beschäftigte, die in ihren Verwaltungen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im Sinne des § 46 StVO bearbeiten. Grundkennnisse im Straßenverkehrsrecht werden vorausgesetzt.
Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazu ergangenen Erlasse und Verordnungen und auch hauseigene Anwendungsvorschriften, die diesen Bereich betreffen
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
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E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0325BAC070S
25.03.2026
09:00 bis 16:30 Uhr
295,00 €
Hybrid
CODE 0916BAC070S
16.09.2026
09:00 bis 16:30 Uhr
295,00 €
Hybrid
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?