Fachkraft Eingliederungshilfe - orientiert an § 97 SGB IX sowie § 124 SGB IX
Zertifizierter Kompaktkurs in 8 Modulen
Zum 01.01.2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Damit wird die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII-Bereich herausgelöst und erhält als eigenständiger Bestandteil des SGB IX sowohl eine neue organisatorische Einbindung als auch viele neue Aufgaben hinsichtlich Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungspflichten. Die Mitarbeiter der neuen Eingliederungshilfe werden vor große Herausforderungen gestellt. § 97 SGB IX definiert die umfassenden Kenntnisse, die von den bei den Trägern der Eingliederungshilfe beschäftigten Fachkräften erwartet werden.
124 SGB IX regelt die Anforderungen an geeignete Leistungserbringer. Diese müssen eine entsprechende Anzahl an Fach- und Betreuungspersonal beschäftigen. Sie müssen Grundkenntnisse des SGB IX besitzen und u. a. über die Fähigkeit zur angemessenen Kommunikation mit den Leistungsberechtigten verfügen.
Teilnehmerkreis
(Neue) Mitarbeiter der Träger der Eingliederungshilfe, Mitarbeiter von Leistungserbringern, Mitarbeiter von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen. Der Kurs kann auch für Betreuer nach dem BTG von Interesse sein. Grundkenntnisse des Verwaltungs- und Sozialrechts werden vorausgesetzt.
Konzept
Dieses aktuelle komplexe Schulungsangebot des Kommunalen Bildungswerks e. V. bietet sowohl den neuen Fachkräften im Bereich der Träger der EGH als auch dem geeigneten Fachpersonal der Leistungserbringer die Möglichkeit, sich das geforderte umfassende Wissen und die notwendigen Kompetenzen anzueignen. Das Konzept des Kurses sieht vor, dass sowohl Leistungsträger als auch Leistungserbringer der neuen EGH Verständnis für die Spezifik der Arbeit des jeweils anderen entwickeln und damit die Zusammenarbeit in der Praxis qualifizieren.
Zertifizierung
Der Kurs umfasst 8 Module inklusive eines Abschlussworkshops (15 Seminartage).
Er wird in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR), Institut für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e. V. (IWVR e. V.), durchgeführt. Nach dem Besuch des Gesamtkurses haben Interessenten die Möglichkeit, ein Zertifikat des IWVR e. V. an der HWR zu erwerben. Hierfür nehmen sie an einer Abschlussprüfung teil. Bei erfolgreichem Absolvieren erhalten sie ein Hochschulzertifikat als „Zertifizierte Fachkraft Eingliederungshilfe nach SGB IX“ (HWR, IWVR e. V.). Die Prüfungsgebühr beträgt 350,00 Euro.
Module des Kompaktkurses im Überblick
Teilnahmegebühren
Die Gesamtkosten des Kompaktkurses belaufen sich auf 3.100,00 Euro. Die Kosten für die Prüfung (350,00 Euro) sind zuzüglich zu berücksichtigen.
Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich bzw. online erfolgen.
Eine Stornierung muss nach den Teilnahmebedingungen des Kommunalen Bildungswerk e. V. postalisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Bei einer Absage in einem kürzeren Zeitraum als 14 Tage vor Seminarbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühren zu entrichten. Bei Absage am Werktag vor Seminarbeginn oder Nichtteilnahme ohne Absage wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt.
Inhaltliche Ansprechpartnerin
Kontakt
Frau Welke-Papenhusen
Bornitzstraße 73-75
10365 Berlin
Tel: 030 29 33 50 1017
Fax: 030 29 33 50 39
E-Mail: Welke-Papenhusen@kbw.de