Fachseminar
Code BAB085A

Das Wind-an-Land-Gesetz - wie weiter mit der Windenergie aus kommunaler Sicht Neu

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Schwerpunkte

  • Oster- und Sommerpaket im Überblick - Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land
  • Das Wind-an-Land-Gesetz im Einzelnen - verpflichtende Flächenvorgaben für die Bundesländer und Neuregelungen zur Raumplanung und zur Privilegierung von Windenergieanlagen
  • Auswirkung der Flächenvorgaben auf die Kommunen
  • Konsequenzen für bestehende und künftige kommunale Windenergieplanungen:
    • Übergangsregelungen und Fristen
    • Vorgaben für Neuplanungen und kommunale Steuerungsmöglichkeiten
    • Bestandsschutz für „Altplanungen“?
    • Veränderungssperren und andere Plansicherungsinstrumente
  • Finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieprojekten
  • Fazit und Ausblick, gemeinsame Diskussion

Am 28. Juli 2022 ist das vieldiskutierte Gesetzespaket (Oster- und Sommerpaket) zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden. Neben dem neuen Wind-an-Land-Gesetz wird auch das Baugesetzbuch umfassend geändert. Verglichen mit der bisherigen Planungssystematik bleibt „kein Stein auf dem anderen“. Zum 01.02.2023 treten die wesentlichen Änderungen in Kraft. Zu knappe Flächen? Die Bundesländer sollen verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil der Landesfläche bis 2026 bzw. 2032 für Windenergiegebiete auszuweisen. In diesem Zuge wird die Privilegierung von WEA neu geregelt und die Planungssystematik des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für WEA außer Kraft gesetzt. Fehler bei der bisher sehr anfälligen Konzentrationsflächenplanung sollen sich künftig nicht mehr auswirken können. Durch die Neuregelungen werden eine Reihe von Fragen aufgeworfen: Welche Auswirkungen haben die neuen Vorgaben für bestehende Windenergie-Planungen der Kommunen? Muss neu geplant werden - und wenn ja, wer darf noch planen? Welche Übergangsregelungen gelten für in Kraft befindliche Pläne? Können Kommunen noch die Windenergie planerisch steuern und unter welchen Voraussetzungen? Sind Veränderungssperren noch zulässig? Und nicht zuletzt: Wie können Kommunen an Windparkplanungen finanziell beteiligt werden und lohnt sich das? Im Webinar werden die Entwürfe und Regelungsinhalte vorgestellt, bewertet und erörtert, was das für die kommunale Windenergiesteuerung bedeutet.

Beschäftigte von kommunalen Bauplanungs-, Bauaufsichts- und Liegenschaftsämtern, von regionalen Planungsträgern, Genehmigungsbehörden, Rechtsämtern und anderen Verwaltungsbehörden

keine

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Allgemeines

Dieses Webinar wird mit Zoom durchgeführt. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie mit der verbindlichen Einladung. Diese wird an die angegebene E-Mail-Adresse des/der Teilnehmenden verschickt. Sie erwerben mit der Buchung einen Teilnahmeplatz. Das Betreten des virtuellen Schulungsraums ist bereits 15 Minuten vor Start der Online-Schulung möglich.

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Termine

08.09.2023
09:00 bis 11:30 Uhr
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