Fachseminar
Themenbereich: Kultur / Veranstaltungsmanagement
Veranstaltungsleitung nach Versammlungsstättenverordnung - rechtliche Grundlagen, Rechte und Pflichten der Veranstaltungsleitung Neu
Schwerpunkte
- Überblick über relevante Gesetze und Verordnungen
- Besuchersicherheit
- Zusammenarbeit mit einer Bühnenfachkraft
- Verantwortung und Haftung, Verkehrssicherungspflichten
- Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungsstätten
- Brandschutz
- Notfallmaßnahmen und Entfluchtungskonzepte
- Unterweisung von Mitwirkenden durch die Veranstaltungsleitung
Ziel des Seminars ist es, die notwendigen rechtlichen Grundlagen sowie die Rechte und Pflichten einer Veranstaltungsleitung zu vermitteln. So kann vom Betreiber aus eine wirksame Delegation der Veranstaltungsleitung auf die durchführende Person vor Ort erfolgen. Die Versammlungsstättenverordnung fordert in § 38 Abs. 2 die ständige Anwesenheit des Betreibers oder die einer beauftragten Veranstaltungsleitung.
Hallenbetreiber; Mitarbeiter, die regelmäßig mit der konkreten Durchführung von (Kultur-)Veranstaltungen beauftragt sind; Kulturverwaltungen und angeschlossene Institutionen; freie Träger, Vereine und Kulturinitiativen, die eigene Räumlichkeiten betreiben bzw. sich in Räumlichkeiten einmieten
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Christine Lahde gern zur Verfügung.
Ergänzende Weiterbildungen
Termine
22.09.2021 (Mi)
09:00 bis 16:30 Uhr
23.09.2021 (Do)
08:00 bis 14:30 Uhr
370,00 €
Präsenz
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Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.