Einführungsseminar
Themenbereich: Verfahrensrecht nach SGB I und X
Systematische Einführung in das Sozialverwaltungsrecht (SGB I, SGB X)
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
-
Grundstrukturen:
- Methoden (Auslegungstechniken und Subsumtionstechnik)
- Öffentliches und Privates Recht
- Rechtsquellen
-
Die Verwaltung/Verwaltungsbegriffe:
- Formen der Verwaltung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
-
Recht der Sozialverwaltung:
- Sozialstaatsprinzip
- Interdependenz verschiedener Rechtsquellen etc.
-
Das Sozialverwaltungsverfahren:
- Bevollmächtigte
- Amtsermittlungsgrundsatz
- Antragserfordernis
-
Handlungsinstrumentarium:
- Verwaltungsakt
- Anhörung
- Wirksamkeit etc.
-
Das Widerspruchsverfahren:
- Prüfung des Widerspruchs
- Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
Ziel des Seminars ist es, systematisch in das Sozialverwaltungsrecht einzuführen und insbesondere neuen Mitarbeitern einen kompletten Überblick über das Verwaltungsverfahren zu geben. Das Sozialverwaltungsrecht regelt das Verfahren der Sozialverwaltung. Dabei unterscheidet es sich vom allgemeinen Verwaltungsrecht in wesentlichen Punkten. Ausgehend vom verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaatsprinzip stehen dabei die Rechte des Bürgers und die Pflichten des Staates (sowie seiner Organe) im Mittelpunkt. Der Besuch des nachfolgenden Seminars zu Normauslegung und Ermessensentscheidungen im Sozialverwaltungsrecht (Code: SOA010Z-2) wird empfohlen.
Neue Mitarbeiter und Quereinsteiger im Bereich der Sozialverwaltung mit dem Schwerpunkt SGB II und SGB III
Gesetze zum SGB

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Telefon: (030) 29 33 50 0
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Katrin Winkler gern zur Verfügung.
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Termine
09.12.2024
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