Fachseminar
Schwerpunkte
- Klagearten (z. B. Anfechtungs- und Leistungsklage, Untätigkeitsklage)
- Sachentscheidungsvoraussetzungen (u. a. Vorverfahren, Klagefrist und Rechtsschutzbedürfnis)
- Streitgegenstand und § 96 SGG
- Handlungsmöglichkeiten der Behörde während des Verfahrens, insbesondere in der mündlichen Verhandlung
- Streitige und unstreitige Verfahrensbeendigung (z. B. Urteil, Vergleich, Anerkenntnis)
- Eilrechtsschutz (einstweilige Anordnung, aufschiebende Wirkung, Sofortvollzug)
- Berufungs- und Beschwerdeverfahren
- Kosten
Ziel des Seminars ist die Erläuterung der Regeln und Grundsätze, vor allem des erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der aktuellen Gesetzesänderungen. Angesprochen werden Beschäftigte, insbesondere der Grundsicherungsträger, die behördlicherseits mit der Fallbearbeitung im Widerspruchs- und/oder Klageverfahren befasst sind. Vermittelt werden nicht nur Kenntnisse über den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens und seine Voraussetzungen, sondern auch rechtliche und taktische Möglichkeiten der aktiven behördlichen Beteiligung am Verfahren aus der Sicht einer erfahrenen Richterin. Auf das Vertiefungsseminar Code: SOA151 wird hingewiesen.
Zielguppe: Prozesssachbearbeiter:innen der Sozialhilfe- und Grundsicherungsträger
SGB X, SGG
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