Fachseminar
Themenbereich: Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG
Das Asylbewerberleistungsgesetz an der Schnittstelle zum SGB XII - § 2 AsylbLG i. v. m. SGB XII
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Schwerpunkte
- Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII
- Abgrenzung zu den weiteren Leistungen nach dem SGB XII
- Einsatzgemeinschaft
- Ermittlung des konkreten Bedarfs
- Einsatz des Einkommens, Ermittlung des bereinigten Einkommens
- Einsatz des Vermögens, Ermittlung von Freibeträgen
- Berechnung des konkreten Anspruchs von leistungsberechtigten Personen
- Unterschiede des Leistungsrechts nach AsylbLG innerhalb der ersten 18 Monate zum Leistungsrecht nach § 2 AsylbLG i. V. m. SGB XII
- Grundzüge aller weiteren Leistungen nach dem SGB XII, besonders zu den Leistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden anhand praktischer Fälle die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen des 3. Kapitels SGB XII zu vermitteln und sie zu befähigen, Fälle nach § 2 AsylbLG i. V. m. SGB XII sachgerecht umzustellen. Nach § 2 AsylbLG ist das SGB XII auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Im Seminar finden die aktuellen Änderungen zum AsylbLG aus 2019 Berücksichtigung. Auf das Seminar zur Rückforderung nach AsylbLG (Code: SOG097) wird hingewiesen.
Beschäftigte von Sozialämtern sowie sozialer Fachbereiche und Dienste, die über keine oder nur geringe Kenntnisse verfügen
AsylbLG, SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII
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Termine
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10.04.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
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08:00 bis 14:30 Uhr
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