Spezialseminar
Code SOG065

Mitwirkungspflichten, Versagung, Kürzung und Rückforderung nach dem SGB II unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch das Bürgergeld-Gesetz

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Schwerpunkte

  • Mitwirkungspflichten nach dem SGB I und dem SGB X und die Spezialregelungen im SGB II
  • Folgen fehlender Mitwirkung und Ermessenausübung und die sofortige Vollziehbarkeit der Versagung und Entziehung der Leistungen nach § 39 SGB II
  • Ersatzansprüche nach § 34 SGB II bei sozialwidrigem Verhalten
  • Ersatzansprüche nach § 34a SGB II bei zu Unrecht erbrachten Leistungen
  • § 34b SGB II - Kostenersatz bei Doppelleistungen
  • Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 43 SGB II in Höhe von 10 bis 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs
  • Zusammentreffen der Tilgung von Darlehen nach § 42a SGB II und Aufrechnungen nach § 43 SGB II und möglichen Sanktionen
  • Neue Tilgungsregelung bei den Darlehen ab 1.7.2023
  • Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten nach den §§ 44, 45 und 48 SGB X; die Erstattung nach § 50 SGB X unter Berücksichtigung der besonderen verfahrensrechtlichen Vorschriften nach § 40 SGB II in Verbindung mit § 330 SGB III und § 40 Abs. 4 SGB II bei der Anwendung des § 44 SGB X
  • Forderungen unter 50 Euro, neue Bagatellgrenze
  • Minderjährigenhaftungsbeschränkung, neue REgelung § 40 Abs. 9 SGB II
  • Sonderregelung zur Rückforderung von Leistungen im Todesfall nach § 40 Abs. 5 SGB II
  • Vorläufiger Bescheid nach § 41a SGB II und Aufhebung von endgültigen Bescheiden wegen Änderungen in den Verhältnissen, die eine vorläufige Bewilligung notwendig machen

Ziel des Seminars ist es, die im SGB I und SGB X verankerten MItwirkungspflichten und die die Spezialregelungen des SGB II systematisch darzustellen. Dabei werden Rechtsfragen zur Durchführung von Hausbesuchen, zur Auskunftspflicht der Finanzbehörden, Sparkassen und Banken erhörtert. Auf die Besonderheiten einer eheähnlichen Gemeinschaft und die Mitwirkungspflichten Dritter wird eingegangen. Weitere Themenschwerpunkte sind die Ersatzansprüche nach §§ 34, 34a, 34b SGB II und die Möglichkeit der Aufrechnung nach § 43 SGB II. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Rückforderung der Leistungen nach dem SGB X gelegt, wobei hier der Individualisierungsgrundsatz und auch die jeweils aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundessozialgerichts, berücksichtigt wird. Rechtliche Änderungen, die durch das geplante Bürgergeld bei diesem Seminar inhaltlich relevant sind, werden zusätzlich im Seminar je nach aktuellem Stand einbezogen. Auf das Seminar "SGB IX Kompakt für Einsteiger" ( Code: SOD022 ) wird hingewiesen.

Beschäftigte der SGB II-Behörden; weitere Interessierte. Grundkenntnisse des SGB II sowie erste praktische Erfahrungen sind erwünscht.

SGB I, SGB X, SGB II

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Termine

27.06.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
28.06.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
395,00 €
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