Prüfung IWVR
Themenbereich: Ausländerrecht
Prüfung zum Kompaktkurs "Kernkompetenzen Ausländerrecht - berufliches Grundwissen für neue Mitarbeiter in den Ausländerbehörden"
Schwerpunkte
- Einführung in das Ausländerrecht
- Grundlagen des Verwaltungsrechts für Mitarbeiter der Ausländerbehörden
- Bescheidtechnik und Schriftsatzgestaltung im Ausländerrecht
- Identitätsklärung und Pass(ersatzpapier)beschaffung im ausländerrechtlichen Verfahren
- Das Ausländerrecht in der Praxis - Bearbeitung schwieriger Fallkonstellationen
- Interkulturelle Kommunikation und Kompetenz im Umgang mit Migranten aus dem arabisch-islamischen Kulturraum
- Das Ausländerrecht in der Praxis - eine Vertiefung
Die Teilnehmer des Kompaktkurses "Kernkompetenzen Ausländerrecht - berufliches Grundwissen für neue Mitarbeiter/innen in den Ausländerbehörden" (Code: ORK100
) haben die Möglichkeit, eine Abschlussprüfung am Institut für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e. V. (IWVR) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) abzulegen und ein Institutszertifikat (IWVR e.V. an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) als "Zertifizierte Fachkraft für Ausländerrecht" (HWR, IWVR e. V.) zu erwerben. Hierfür schreiben die Teilnehmer eine 90-minütige Klausur.
Absolventen des Kompaktkurses
Zugelassene Arbeitsmittel: Gesetzestexte ohne kommentierende Einleitung oder Kommentare

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Josefine Oley gern zur Verfügung.
Ergänzende Weiterbildungen
Termine
23.06.2021 (Mi)
09:00 bis 10:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.