Fachseminar
Themenbereich: Jugendhilfe
Personensorgerecht für Vormünder - wesentliche Rechtsgrundlagen auf den Punkt gebracht
Schwerpunkte
- Inhalt und Umfang der Personensorge
- Befugnis zur Personensorge
- Erziehung
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Gesundheitssorge
- (Aus-)Bildung
- Umgangsrecht, Umgangsbestimmungen und Umgangspflegschaften
- Asyl- und Aufenthaltsrecht
- Strafrechtliche Vertretung
- Entscheidungen am Lebensende eines Mündels
Der Amtsvormund ist eine Fachkraft, die ihre Haupttätigkeit in einem schwierigen und zum Teil unübersichtlichen Segment der Jugendhilfe entwickeln muss. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, jungen Menschen in einer vielfach belasteten Lebenssituation Ersatz für die fehlende elterliche Sorge anzubieten, die von den Eltern nicht, nicht mehr oder nur zeitlich befristet nicht wahrgenommen werden kann. Es sollen die Grundlagen für die Übernahme der Tätigkeit als Vormund vermittelt werden. Das Seminar ist als Einführungsseminar in die Personensorge angelegt.
Ehrenamtliche und Berufsvormünder, Amtsvormünder, Sachbearbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes
BGB, SGB VIII

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
Ergänzende Weiterbildungen
Termine
08.06.2021 (Di)
10:00 bis 16:30 Uhr
245,00 €
Hybrid
online
Präsenz
22.11.2021 (Mo)
10:00 bis 16:30 Uhr
245,00 €
Hybrid
online
Präsenz
15.06.2022 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
245,00 €
Hybrid
online
Präsenz
16.11.2022 (Mi)
10:00 bis 16:30 Uhr
245,00 €
Hybrid
online
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.