Spezialseminar
Themenbereich: Personalvertretungsrecht / Gleichstellungsfragen
Personalvertretungsrecht in der Praxis - gesetzliche Grundlagen, neue Rechtsprechung, Konfliktmanagement
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Rechtliche Möglichkeiten des Personalrats bei der Lösung von Problemen im Personalmanagement
- Materielle Beispiele für die Rechte des Personalrats, insbesondere das Informationsrecht und das Hinwirken auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte
- Formelle Möglichkeiten der Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche des Personalrats
- Vorprozessuale Abstimmungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Personalrat und Arbeitgeber
- Beauftragung von externem Sachverstand
- Dienstvereinbarungen und Zielvereinbarungen zwischen dem Personalrat und der Dienststelle
Ziel des Seminars ist es, die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die mehr oder weniger „scharfen Waffen“ des Personalvertretungsgesetzes in einen effizienten Mediationsprozess eingebaut werden können. Zur Herstellung der „Waffengleichheit“ im Arbeitsrecht haben die Personalratsmitglieder die Interessen der Beschäftigten, unter Beachtung der übergeordneten Interessen der Dienststelle, zu vertreten. Dabei gibt es eine Vielzahl von Normen und Formalien zu beachten, die sowohl eskalierend als auch deeskalierend eingesetzt werden können.
Personalratsmitglieder; Beschäftigte in Personalabteilungen, die Einzelpersonalentscheidungen vorbereiten; Dienststellenleiter:innen; Beschäftigte von Behörden, die mitbestimmungspflichtige bzw. mitwirkungspflichtige Vorgänge vorbereiten (z. B. Einführung neuer EDV, Urlaubspläne, Gestaltung von Arbeitsplätzen)
Personalvertretungsgesetz

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Lubov Mordkovich gern zur Verfügung.
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.