Spezialseminar
Themenbereich: Personalwesen
Effektive Lohnpfändung aus Gläubigersicht - ein Leitfaden für Drittschuldner und eine Unterstützung für Schuldnerberatungen Neu
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Schwerpunkte
- Übersicht zur Zwangsvollstreckung mit aktuellen gesetzlichen Grundlagen
- Unpfändbare Teile des Arbeitseinkommens (Zeitzuschläge, Corona-Zulagen, Riesterrente, Entgeltumwandlung)
- Berechnung der pfändbaren Beträge bei Sonderfällen (Zusammenrechnung, Nachzahlungen, Vorschüsse, Lohnsteuerjahresausgleich, Abfindung, Urlaubsabgeltung)
- Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen mit teilweiser Nichtberücksichtigung nach § 850 c Abs. 6 ZPO
- Pfändung von Arbeitseinkommen gem. §§ 828 - 863 ZPO
- Drittschuldnererklärung gem. § 840 ZPO und § 316 AO
- Besonderheiten der Vorpfändung gem. § 845 ZPO
- Abtretung gem. §§ 398 - 413 BGB und Rangfolge beim Zusammentreffen von Pfändungen und Abtretungen
- Aufrechnung gem. §§ 387 ff. BGB und Zusammentreffen mit Pfändungen und Abtretungen
- Unterhaltspfändung gem. § 850 d ZPO und Zusammentreffen von Unterhaltspfändungen mit anderen Forderungen
- Drittschuldner im Verbraucherinsolvenzverfahren - Restschuldbefreiung und Konkurrenz mit anderen Forderungen
- Pfändungsschutz für den Schuldner:innen (Erhöhung des unpfändbaren Betrages nach § 850 f Abs. 1 ZPO, Vollstreckungsabwehrklage und Vollstreckungserinnerung)
- Lukrative Lohnpfändung aus Gläubigersicht und Umsetzung durch den Drittschuldner (Steuerklassenwahl, verschleiertes Arbeitseinkommen, Deliktsforderungen u. a.)
- Stellung des Arbeitgebers/Pflichten und Haftungsrisiken / Hinterlegung / Drittschuldnerschutz
- Praktische Bearbeitung einer Pfändung durch die Drittschuldner
Bei Lohnpfändungen, offengelegten Abtretungen und auch im Verbraucherinsolvenzverfahren stellen sich für alle Beteiligten viele Fragen: Wer darf wann unter welchen Voraussetzungen pfänden? Wie ermittelt man den pfändbaren Betrag? Welche unterhaltsberechtigten Personen sind dabei zu berücksichtigen? Was ist zu beachten, wenn mehrere Gläubiger:innen Ansprüche stellen? Für die Vollstreckungsbehörden und die Schuldnerberater:innen ist es entscheidend zu wissen, dass drei Viertel aller Lohnpfändungen fehlerhaft berechnet werden. Inbesondere die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bereiten Arbeitgebern als Drittschuldner häufig Probleme. Dieses Spezialseminar bietet daher die Gelegenheit, aktuelle Rechtsprechungen ausgiebig zu erörtern. Es werden interessante Berechnungsmöglichkeiten aufgezeigt wie z. B. die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen oder die teilweise Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen. Konkrete Fragen und Problemfälle können bis zwei Wochen vor Seminarbeginn beim Kommunalen Bildungswerk e. V. eingereicht werden.
Beschäftigte und Führungskräfte des Personalbereichs, die mit der Lohnabrechnung betraut sind; Vollstreckungsbehörden; Beratungsstellen (z. B. Betreuer:innen, Schuldnerberater:innen, Wirtschafts- und Sozialberater:innen) und sonstige Interessierte. Grundkenntnisse des Vollstreckungsrechts werden empfohlen.
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Lubov Mordkovich gern zur Verfügung.
Termine
12.10.2023
09:00 bis 16:30 Uhr
13.10.2023
08:00 bis 14:30 Uhr
445,00 €
Rostock
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
18055 Rostock
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