Fachseminar
Themenbereich: Steuern / Gebühren / Beiträge
Grundlagen der Gebührenkalkulation
Schwerpunkte
- Rechtsgrundlagen
- Kommunalpolitische Bedeutung der Gebühren
- Von der Gebührensatzung zum Bescheid
- Verwaltungsgebühren: Begriff, Rechtsgrundlagen, Gebührenpflicht, Gebührenbefreiung, Gebührenhöhe, Auslagen, Übungsaufgaben
- Benutzungsgebühren: Begriff, Rechtsgrundlagen, Pflichtgebühren, freiwillige Gebühren, Verbot der Kostenüberschreitung, Gebot der Kostendeckung, Kostenumfang, Gebührenhöhe, Übungsaufgaben
- Die kalkulatorische Ermittlung von Gebühren auf der Grundlage einer Kostenrechnung
- Die Besonderheiten bei der Berechnung von Gebühren nach KAG
Ziel des Fachseminars ist es, den Teilnehmern sichere Kenntnisse des Gebührenrechts und praktische Tipps für die Erarbeitung von Gebührensatzungen und Gebührenbescheiden zu vermitteln. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der rechtssicheren Berechnung von Gebühren nach den Kommunalabgabegesetzen. Der Gesetzgeber verlangt von der öffentlichen Verwaltung, bei der Berechnung von Gebühren alle betriebswirtschaftlichen Kosten - also auch die kalkulatorischen - zu berücksichtigen. Anhand ausgewählter praktischer Fälle werden den Teilnehmern die Bedeutung des zu behandelnden Stoffes veranschaulicht und die Berechnung von Gebühren geübt.
Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen, die sich auf systematischem Wege anwendungsfähige Grundkenntnisse des Gebührenrechts und der damit verbundenen Gebührenberechnung aneignen wollen
KAG des jeweiligen Bundeslandes, Taschenrechner

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anita Baron gern zur Verfügung.
Termine
21.09.2021 (Di)
09:00 bis 16:30 Uhr
22.09.2021 (Mi)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.