Fachtagung - Tag 2
Code SOT26-2

Fachtagung Sozialrecht SGB II 2026: 2. Tag: Neue Grundsicherung 2026: Zwischen gesetzlichem Auftrag und praktischer Umsetzung

Schwerpunkte

  • (Stand der Konzeption 16. Januar 2026 - Änderungen vorbehalten.)

Montag, 27. April 2026 und Dienstag, 28. April 2026

Zur Inforation Gegenstand des 1. Tagungstages

Beginn am 27. April 2026 9.00 Uhr

09.00 Uhr Begrüßung

09.15 Uhr Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld Die Reform aus Sicht eines kommunalen Spitzenverbandes (Dr. Markus Mempel)

  • In seinem Vortrag analysiert der Referent umfassend das 13. SGB-II-Änderungsgesetz und zeigt auf, wo das Gesetz aus Sicht der Landkreise die Balance von „Fördern und Fordern" wieder stärkt - von Mitwirkungspflichten über Sanktionen bis zur klareren Ausrichtung auf bedarfsdeckende Erwerbsarbeit. Zugleich macht der Vortrag deutlich, warum die Reform beim Bürokratieabbau hinter den Erwartungen zurückbleibt und an vielen Stellen neue Prüf-, Dokumentations- und IT-Aufwände in den Jobcentern erzeugt. Anhand zentraler Streitpunkte - etwa Karenzzeiten, Unterkunftskosten, Einkommen/Vermögen und Missbrauchsbekämpfung - wird herausgearbeitet, was in der Praxis funktioniert und was nicht. Aber auch nach vorn wird der Blick gerichtet: Welche Großbaustellen bleiben für eine tragfähige, rechtssichere und finanzierbare Grundsicherung - auch im Kontext weiterer Sozialstaatsreform-Überlegungen?

Und was sagt die Politik?

  • Eingeladen sind im Bundestag vertretene Parteien

Die Teilnehmer haben das Wort. Unser Diskussionsforum aus der Praxis für die Praxis

11.30 Uhr Mittagspause

12.30 Uhr Vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld. Die SGB II-Reform auf dem richterlichen Prüfstand (Dr. Elke Roos)

  • Mit der gesetzlichen Neuregelung erfolgt die Abkehr vom Bürgergeld. Der Gesetzgeber fokussiert unter dem neuen Namen „Grundsicherungsgeld" wieder stärker auf das Prinzip des Forderns. Der Vortrag analysiert die geplante Reform aus der Perspektive der Sozialgerichtsbarkeit und beleuchtet, ob die verschärften Mitwirkungspflichten und Sanktionsmechanismen rechtssicher umsetzbar sind. Im Zentrum stehen dabei die neuen, absoluten Obergrenzen für Unterkunftskosten bereits in der Karenzzeit sowie die deutliche Absenkung des Schonvermögens. Zudem wird die Einführung einer verschuldensunabhängigen Arbeitgeberhaftung bei Schwarzarbeit als neues Instrument der Missbrauchsbekämpfung kritisch gewürdigt. Die Referentin zeigt auf, wo die Neuregelungen die Gerichtspraxis entlasten könnten und an welchen Stellen neue, streitanfällige Grauzonen entstehen. Ziel des Vortrags ist eine praxisnahe Bewertung der Frage, ob der Entwurf die Balance zwischen Haushaltskonsolidierung und verfassungsrechtlichem Existenzschutz wahrt.

Schwerpunkte des Vortrages

  • Systemwechsel bei Sanktionen
  • Neuregelung der Unterkunftskosten
  • Vermögensprüfung
  • Arbeitgeberhaftung (§ 62a SGB II-E) - Neue Regressmöglichkeiten der Jobcenter bei Schwarzarbeit und Scheinbeschäftigung
  • Verschärfte Mitwirkungspflichten
  • Prozessuale Folgen
  • Fazit aus richterlicher Sicht

Die Teilnehmerinnen haben das Wort. Ihre Fragen - unsere Experten antworten

14.00 Uhr Kommunikationspause

14.30 Uhr Blick zurück und Blick voraus. Das Bürgergeld im Praxistest Prüfungserkenntnisse und Steuerungsfragen aus Sicht des Bundesrechnungshofes (Christine Rabenschlag, Rebecca Thees)

  • Der Vortrag erläutert die Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes bei Jobcentern und zentrale Prüfungserkenntnisse in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Er zeigt wiederkehrende Muster und typische Steuerungsprobleme, etwa durch komplexe Rechtsvorschriften und geteilte Verantwortlichkeiten. Beleuchtet werden die Auswirkungen auf Wirksamkeit, Steuerungsfähigkeit und den Bundeshaushalt. Abschließend werden Ansatzpunkte für eine wirksamere und einfachere Ausgestaltung des SGB II aus Sicht der externen Finanzkontrolle vorgestellt.

Schwerpunkte des Vortrages

  • Prüfungsauftrag und Vorgehen des Bundesrechnungshofes - Was und wie der Bundesrechnungshof prüft - am Beispiel der Jobcenter
  • Zentrale Prüfungserkenntnisse in der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Übergreifende Befunde und wiederkehrende Muster bei Prüfungen im SGB II, insbesondere:
    • Umsetzungsprobleme in der Praxis
    • Hohe Komplexität und kleinteilige Rechtsvorschriften
    • Auseinanderfallen von Fach- und Finanzierungsverantwortung
    • Nebeneinander ähnlicher Leistungen und Instrumente
  • Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
  • Lösungsansätze aus der Sicht der externen Finanzkontrolle / des Bundesrechnungshofes

Die Teilnehmerinnen haben das Wort. Ihre Fragen - unsere Experten antworten

15.45 Uhr Ende des ersten Tagungstages

Anschließend (für Interessenten)

  • Fachliches Rahmenprogramm
  • Arbeitsessen am Abend

Zur Information

Fortsetzung am 28. April 2025

08.45 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II (Dr. Björn Harich)

  • Wie auch in den vergangenen Jahren hat das Bundessozialgericht im Schwerpunkt über die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, über Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie über Leistungsausschlüsse - insbesondere an der Schnittstelle zum Aufenthaltsrecht - entschieden. Zudem waren eine Reihe verfahrensrechtlicher Fragen zu klären.

Schwerpunkte des Vortrages

  • War der gesetzliche Regelbedarf (Regelbedarfsstufe 1 und 2) für das Jahr 2022 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen?
  • Ist von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, wer eine russische Altersrente bezieht und steht der Rücknahme der Bewilligungsbescheide ggf. die Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X entgegen, weil alternative Ansprüche gegen den Sozialhilfeträger bestanden haben?
  • Wann liegt eine Entscheidung des Amtes für Ausbildungsförderung vor, die die Anwendung der Rückausnahme vom ausbildungsförderungsrechtlichen Leistungsausschluss beendet (§ 7 Abs. 6 Nr. 2 Buchstabe b SGB II)?
  • In welchem Verhältnis steht die abschließende Entscheidung gemäß § 41a Abs. 3 SGB II zu den allgemeinen Regelungen über die Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakte (§§ 44 ff. SGB X)?
  • Wann verjähren Ansprüche aus Erstattungsbescheiden?
  • Muss der Erstattungsverwaltungsakt bestandskräftig sein, bevor mit ihm gegen laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgerechnet werden kann?
  • Kann ein Widerspruch per E-Mail erhoben werden und kann die Behörde sich ggf. über einen nicht formgerechten Widerspruch hinwegsetzen, indem sie in der Sache entscheidet?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf das Jobcenter eine anwaltliche Vollmacht im Original anfordern?
  • Wann ist die Abtretung eines Kostenerstattungsanspruchs auf den bevollmächtigten Rechtsanwalt als Bestandteil der Vollmacht wirksam?
  • Unter welchen Voraussetzungen wirkt die vormalige Beschäftigung eines EU-Ausländers fort, so dass er weiterhin als Arbeitnehmer anzusehen ist und welche Anforderungen gelten im Hinblick auf den fünfjährigen gewöhnlichen Aufenthalt, der als Rückausnahme einen ausländerrechtlichen Leistungsausschluss überwindet?
  • In welchem Verhältnis steht die Rechtsprechung des BSG zu den "schlüssigen Konzepten" zur Ermittlung angemessener Unterkunftsaufwendungen zur hinreichenden Verfügbarkeit von Wohnraum?

Die Teilnehmerinnen haben das Wort. Ihre Fragen - unsere Experten antworten

09.50 Uhr Kommunikationspause

Fortsetzung in zwei parallelen Fachforen (10.15 Uhr bis 11.15 Uhr)

Fachforum 1

10.15 Uhr Das Verhältnis des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II zu anderen Sozialleistungen (Johannes Greiser)

  • Leistungen nach dem SGB II werden nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II nur gewährt, wenn die antragstellende Person hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II ist. Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist nicht hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt aus Leistungen anderer Sozialleistungsträger erhält. Dies konstatiert einen grundsätzlichen Vorrang anderer Sozialleistungen vor dem Anspruch nach dem SGB II. Im Vortrag wird das Verhältnis der Leistungen zueinander materiell-rechtlich genauer beleuchtet und anschließend geschaut, wie sich der Nachrang verfahrensrechtlich in der Praxis durchsetzen lässt.

Schwerpunkte des Vortrages

  • Ausgangspunkt: Problemlagen in der Praxis: Fehlende Mitwirkung des Bürgers und anderer Behörden
  • Unterschiedliche Konzepte von Vorrang und Nachrang: Alternativverhältnis und Anrechnungsverhältnis
  • Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen: Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, BAföG
  • Durchsetzung des Nachrangs des SGB II durch Ablehnung, Anrechnung, Anspruchsübergang, Versagung, Antragstellung oder Ersatzanspruch?
  • Fazit

Paralleles Fachforum 2

10.15 Uhr Praxiserfahrung des Geschäftsprozesses zum verbindlichen Umgang mit häufiger Terminuntreue (Carolin Lillie und Nadim Jaber)

  • Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist die Kommunikation zwischen den Leistungsberechtigten und den Integrationsfachkräften. Dies erfordert auch, dass die Kund:innen Termine im Jobcenter wahrnehmen. Es ist nicht die Regel, dass die Kund:innen die Termine nicht wahrnehmen. Gleichwohl gibt es solche Fälle. Ein kleiner Teil aller Kund:innen ist daher nicht für die Jobcenter erreichbar. Sie reagieren weder auf Briefe, Anrufe oder E Mails noch kommen sie den Einladungen zu persönlichen Gesprächsterminen nach. Der regelmäßige persönliche Kontakt ist im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit jedoch notwendig. Was können wir also tun?
  • Wir haben eine pragmatische Lösung erarbeitet und wenden diese seit Herbst 2024 erfolgreich an. Kommen die Kund:innen nicht zum Termin, können die Leistungen durch das Jobcenter entzogen werden. Sobald sich die Kund:innen daraufhin im Jobcenter melden und den Mitwirkungspflichten nachkommen, wird die Zahlung sofort wieder aufgenommen - auch rückwirkend.
  • Wir wollen die Kund:innen nicht bestrafen, sondern den Kontakt wieder herstellen und die Zusammenarbeit stärken. Diesen Prozess und die bisher gesammelten Erfahrungen werden im Rahmen des Fachforums vorgestellt.

Fortsetzung in zwei parallelen Fachforen (11.30 Uhr bis 12.15 Uhr)

Fachforum 1

11.30 Uhr Existenzsichernde Leistungen bei ukrainischen Leistungsberechtigten - Schnittstellen zwischen SGB II, SGB XII und AsylbLG (Sabrina C. Müller)

  • Der Vortrag beleuchtet die rechtlichen Abgrenzungen und die praktische Prüfungsreihenfolge bei ukrainischen Staatsangehörigen unter besonderer Berücksichtigung von Rentenansprüchen und Erwerbsminderung. Vor dem Hintergrund der absehbaren Rückkehr ukrainischer Leistungsberechtigter in den Anwendungsbereich des AsylbLG ab 2026 eignet sich der Vortrag insbesondere für den Leistungsbestand und die Praxis der Jobcenter und Sozialhilfeträger. Aufgrund der engen Bezüge zu Aufenthaltsstatus und Leistungszugang erscheint der Beitrag zudem auch für eine Tagung im Ausländerrecht gut anschlussfähig.

Schwerpunkte des Vortrages

  • Abgrenzung existenzsichernder Leistungen: SGB II, SGB XII und AsylbLG
  • Rang- und Prüfungsfolge in Theorie und Verwaltungspraxis
  • Rentenansprüche nach ukrainischem Recht und deren sozialrechtliche Einordnung
  • Geltendmachung ukrainischer Rentenansprüche

Paralleles Fachforum 2

11.30 Uhr Open Space - Sie bestimmen den Inhalt!

  • Sie erhalten von uns vorab Themenvorschläge. Sie entscheiden, welches Thema im Mittelpunkt des Fachforums steht.

12.15 Uhr Kommunikationspause

12.30 Uhr Abschluss der Tagung in einem gemeinsamen Forum

Podiumsdiskussion Was erwartet uns ab Juli? Wie sind wir vorbereitet? Wie setzen wir die gesetzlichen Vorgaben um?

13.15 Uhr Ende der Veranstaltung

Moderation Frau Sylvia Pfeiffer, Ellen Brünner

Für Interessenten

  • Arbeitsessen

Tagungsort

  • Abacus Tierpark Hotel, Franz-Mett-Straße 3 - 9, 10319 Berlin
  • Teilnahmegebühren
  • $499,00 € bis eine Woche vor Tagungsbeginn (bei Besuch einzelner Tage 349,00 € pro Tag); danach 599,00 € (bzw. 399,00 €)

Sehr geehrte Damen und Herren, der Wechsel vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende markiert eine fundamentale Neuausrichtung der deutschen Arbeitsmarktpolitik mit weitreichenden Konsequenzen für die Hilfeempfänger/innen - aber auch für die tägliche Arbeit in den Jobcentern. Ab Juli 2026 wird die Vermittlung in Arbeit wieder oberste Priorität, während gleichzeitig drastisch verschärfte Sanktionsmöglichkeiten und der Wegfall von Karenzzeiten die rechtlichen Rahmenbedingungen grundlegend verändern. Unsere Tagung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend auf diese tiefgreifenden Veränderungen vorzubereiten und im intensiven Austausch mit Fachkolleginnen und -kollegen praxisrelevante Lösungsansätze zu entwickeln. Wir analysieren die rechtlichen Spielräume der neuen Sanktionsregelungen, diskutieren die Herausforderungen bei der operativen Umsetzung des wiedereingeführten Vermittlungsvorrangs und erarbeiten Strategien, wie Sie Ihre Teams durch diesen anspruchsvollen Transformationsprozess führen können. Dabei beleuchten wir auch kritisch die verfassungsrechtlichen Grenzen der Reform und deren Auswirkungen auf Ihre tägliche Arbeit. In spezialisierten Fachforen können Sie Ihr Wissen zu konkreten Praxisfragen vertiefen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum überregionalen Erfahrungsaustausch und bringen Sie sich aktiv in die Diskussion ein.

Beschäftigte im Bereich Führung und Beschäftigte aus Jobcentern, Agenturen für Arbeit und Sozialämtern sowie für interessierte Personen

Mit der Buchung der Präsenzteilnahme ist keine Buchung der Online-Aufzeichnung verbunden.

Kundenservice KBW e. V.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.

Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Platzhalter Dozentenfoto

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Ulrike Schwarz gern zur Verfügung.

Termine

CODE 0428SOT26-2
28.04.2026
08:45 bis 13:00 Uhr
349,00 €
Hybrid
online
Präsenz