Fachtagung
Themenbereich: Seminare zum SGB II und zu angrenzenden Gesetzen
Fachtagung Sozialrecht SGB II 2022
Schwerpunkte
- Stand der Konzeption Juni 2022
- Donnerstag, 29.09.2022
09.15 Uhr - Begrüßung und Eröffnung - Katja Knorscheidt, Geschäftsführerin KBW e.V.
09.30 Uhr - Aktuelle Entwicklungen im SGB II - Herr Dr. Klaus Bermig
- Die Tagung vor einem Jahr fand unmittelbar vor der Bundestagswahl statt. Seinerzeit wurden Schwerpunkte zur Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende dargestellt und über das Machbare und Wünschbare gesprochen. Anknüpfend hieran wird das BMAS in seinem Impulsvortrag darstellen, welche politischen und fachlichen Entscheidungen inzwischen getroffen wurden und welche Fragen noch offen sind. Der Vortrag soll zu einer gemeinsamen Diskussion anregen.
anschl. Diskussion und Pause
10.45 Uhr - Inklusion als Aufgabe des Jobcenters - Herr Prof. Dr. Oliver Tolmein
- § 1 Abs. 2 SGB II verlangt, dass die Leistungen der Grundsicherung darauf auszurichten sind, dass behinderungsspezifische Nachteile überwunden werden. Das ist ein wichtiges Projekt - aber was verlangt es? Und was können rechtliche Grundlagen und tatsächliche Zielsetzungen sein? Auch nicht einfach zu beantworten ist die Frage nach der Inklusion im Verfahren des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit. Wie wird mit gehörlosen Arbeitssuchenden kommuniziert? Was ist zu beachten, wenn der Klient, die Klientin eine intellektuelle Beeinträchtigung hat? Der Vortrag umreißt Problemstellungen, Verfahrensrechte der Betroffenen und materielle Rechtsfragen, die sich ergeben, wenn es um Inklusion durch das Jobcenter geht.
anschl. Diskussion
12.00 Uhr - MIttagessen
13.00 Uhr - Aktuelle Rechtsprechung des BSG zum SGB II - Frau Dr. Elke Roos
anschl. Diskussion und Pause
- Im letzten Jahr hat das Bundessozialgericht erneut eine Vielzahl von Rechtsproblemen im Grundsicherungsrecht zu klären gehabt. Dazu gehören gleichbleibend aktuelle Einzelfragen nach der Reichweite des Europäischen Fürsorgeabkommens von 1953, nach dem freizügigkeitsbegründenden Arbeitnehmerstatus bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses im Elterngeldbezug, der zeitlich unbegrenzten Fortwirkung des Arbeitnehmerstatus im Anschluss an ein genau ein Jahr bestehendes Beschäftigungsverhältnis und die Frage nach der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers bei alleinigem Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche. Härtefallmehrbedarfe wegen Fahrtkosten aus Anlass medizinischer Behandlungen oder zur Beziehungspflege waren Gegenstand höchstrichterlicher Klärung ebenso wie die Zahlung von Weiterbildungsprämien und die Übernahme von Kinderbetreuungskosten in der Weiterbildung. Und schließlich gab es immer wieder verfahrensrechtliche Problemstellungen, die der Klärung bedurften, etwa bei der abschließenden Feststellung von Leistungen nach vorläufiger Bewilligung und zwischenzeitlicher Zugehörigkeit zu einer anderen temporären Bedarfsgemeinschaft.
14.30 Uhr Unterhalt sicher und effektiv geltend machen - Frau Birgit Niepmann
- Der Vortrag zeigt mögliche Fehlerquellen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen auf und gibt Tipps für den Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten. Wie komme ich z.B. an die zur Unterhaltsberechnung notwendigen Auskünfte? Oder: Welches gerichtliche Verfahren wähle ich? Was muss ich in der mündlichen Verhandlung beachten?
15.40 Uhr - Abschlussdiskussion
Ende der Tagung gegen 16.15 Uhr
16.45 Uhr - Rahmenprogramm
20.00 Uhr - gemeinsames Abendessen
- Freitag, 30.09.2022
08.30 Uhr - Sozialbetrug und Steuerhinterziehung im Vergleich - Herr Prof. Dr. Guy Beaucamp
anschl. Diskussion und Pause
10.00 Uhr - Verschwörungstheorien Charakter, Verbeitung, Umgang - Herr Dr. Jochen Roose
11.30 Uhr - Aktuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine - N. N.
anschl. Diskussion
13.00 Uhr - Abschlussbuffet
Moderation der Tagung Herr Christian Scherney
Dozentinnen und Dozenten für dieses Thema

Referententeam
Dieses Seminar wird von einem unserer Referenten aus dem fachspezifischen Referentenpool des Kommunalen Bildungswerk e. V. durchgeführt.

Dr. Elke Roos
Dr. Elke Roos ist Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht. Nach Studium, Promotion und Referendarzeit war sie zunächst als Verwaltungsrätin …

Christian Scherney
Christian Scherney hat in seinem beruflichen Leben bereits viele Aufgaben kompetent wahrgenommen. Neben einer Tätigkeit als Sachbearbeiter im …

Dr. Klaus Bermig
Dr. Klaus Bermig ist Jurist und seit 1993 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den Abteilungen Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht tätig. Er war …

Birgit Niepmann
Frau Birgit Niepmann war nach Studium und Referendarzeit in Bonn von 1981 bis 2022 als Richterin tätig, zunächst am Land- und Amtsgericht Köln, von …

Prof. Dr. Guy Beaucamp
Professor Dr. Beaucamp ist seit fast 20 Jahren an der HAW Hamburg tätig, Er bildet im Studiengang Public Management künftige Beamtinnen und Beamte …

Dr. Roose Jochen
PD Dr. Jochen Roose studierte an der Freien Universität Berlin Soziologie. Nach einer Promotion als Mitarbeiter des Wissenschaftszentrums Berlin für …

Prof. Dr. Oliver Tolmein
Oliver Tolmein absolvierte 1979 sein Abitur, mach dann ein Freiwilliges Soziales Jahr, arbeitete bis 1982 als Regieassistent am Theater, anschließend …
Neue Entwicklungen und Ausblicke, Rechtsprechung, Praxisthemen
Mit der Buchung der Präsenzteilnahme ist keine Buchung der Online-Aufzeichnung verbunden. Sie können nicht an der Präsenztagung teilnehmen? Kein Problem. Sie können eine Aufzeichnung der Fachtagung erwerben. Tragen Sie im Suchfenster SOT22VID ein, wenn Sie das Video erwerben

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Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Katrin Winkler gern zur Verfügung.
Termine
29.09.2022 (Do)
10:00 bis 16:30 Uhr
30.09.2022 (Fr)
08:30 bis 14:00 Uhr
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.