Modul eines Kompaktkurses
Themenbereich: Datenschutz
Datenschutz und Datensicherheit (Modul des Kompaktkurses DSK100)
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Einführung in das Datenschutzrecht
- Begriffsbestimmungen und die wesentlichen Rechtsgrundlagen
- Auftragsdatenverarbeitung und Outsourcing
- Datenschutz bei Telemedien- und Telekommunikationsdiensten
- Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz
- Aufgaben und Rechtsstellung der internen und externen Kontrollinstanzen
- Technische und organisatorische Sicherheit insbesondere Art. 32 DSGVO und § 109 TKG
- Datenschutz und Datensicherheit bei mobilen Endgeräten
Im Modul 2 (Code: DSK100-2
) werden die Fachkenntnisse auf dem Gebiet des gesetzlichen Datenschutzes sowie der Datensicherheit und der Informationssicherheit im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und bereichsspezifischer Rechtsgrundlagen vermittelt.
Verantwortliche im Informationssicherheitsbereich, Führungskräfte mit entsprechenden fachlichen Erfahrungen und Zuständigkeiten, Informationssicherheitsbeauftragte, Datensicherheitsverantwortliche, Datenschutzbeauftragte in Behörden und Unternehmen, Banken und Sparkassen. Dieses Seminar ist Bestandteil des Kompaktkurses Code: DSK100
und nicht einzeln buchbar.
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
12.09.2022 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
13.09.2022 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
24.04.2023 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
25.04.2023 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
25.09.2023 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
26.09.2023 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.