Fachseminar
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Bisherige Regelung und Praxis des Gesamtplanverfahrens
- Neuerung durch das BTHG
- Fristen und Beteiligte
- Gesamtplankonferenz
- ICF-Orientierung und Bedarfserhebungsinstrumente
- Steuerung durch EGH-Träger
Ziel des Seminars ist es, einen kompakten Überblick über die neuen Regelungen für das Gesamtplan- bzw. Teilhabeplanverfahren, die durch das BTHG seit 01.01.2018 gelten, zu vermitteln. Mit dem Bundesteilhabegesetz sind Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren verpflichtend für alle Rehabilitationsträger eingeführt worden. Sie sollen sich untereinander und mit dem Leistungsberechtigten abstimmen, die individuell erforderlichen Leistungen feststellen und schriftlich so zusammenstellen, dass sie nahtlos ineinandergreifen. Dem Leistungsberechtigten kommt dabei im Rahmen der Personenzentrierung eine herausgehobene Rolle zu. In der Eingliederungshilfe ist das Gesamtplanverfahren eine Möglichkeit, dass zum Teil komplexe Leistungsgeschehen zu koordinieren. Es bietet dem Träger der Eingliederungshilfe die Möglichkeit, seiner Steuerungsverantwortung gerecht zu werden.
Führungskräfte von Sozialämtern und Trägern der Eingliederungshilfe, die die Teilhabe- und Gesamtplanverfahren des Trägers der Eingliederungshilfe implementieren und als Steuerungsinstrument nutzen. Die Teilnehmer sollten mit der Umsetzung der neuen Regelung vertraut sein.
SGB IX

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Katrin Winkler gern zur Verfügung.
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Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.