Modul eines Kompaktkurses
Code EGK100-4
Themenbereich: BTHG/SGB IX

Abgrenzung der Eingliederungshilfen (EGH) für Menschen mit Behinderung zu anderen Leistungen, insbesondere Pflegeleistungen (Modul 4 des Kompaktkurses EGK100)

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Schwerpunkte

  • Leistungsspektrum und „Geldströme“ zwischen Leistungsnehmer:in, Leistungserbringer:in und Leistungsträger:in (Leistungen für EGH und Pflege, Eigenanteile, Renten, Unterhaltsleistungen von Eltern etc.)
  • Abgrenzung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen
  • Anrechnung von Einkommen und Vermögen
  • Regelbedarfsstufen und Mehrbedarfe/Erstbedarfe/Beantragung und Berechnung des Barbetrags
  • Kostenträgerschaft bei den Kosten der Unterkunft und die Definition von Wohnformen
  • Abgrenzung der Eingliederungshilfe von den Leistungen der Pflege innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen/Lebenslagenmodell
  • Nachrang/Vorrang der Eingliederungshilfe gegenüber weiteren Leistungen, insb. aus SGB XII, SGB V
  • Definition von Pflegebedürftigkeit und des Behinderungsbegriffs (§ 14, 15 SGB IX)
  • Bedeutung des sozialmedizinischen Gutachtens nach Pflege-BRI für die Teilhabe- und Gesamtplanung
  • Eingliederungshilfe bei Schwerstpflegebedürftigen und Schwerstmehrfachbehinderten

Das Ziel des Moduls 4 besteht darin, die Vielschichtigkeit des Leistungsspektrums des SGB aufzuzeigen. Entsprechend häufig stellen sich Abgrenzungsfragen zu anderen Leistungssystemen, insbesondere den existenzsichernden Leistungen sowie den Pflegeleistungen. Eine klare Abgrenzung ist notwendig, da hierdurch auch darüber entschieden wird, wer der zuständige Leistungsträger ist. Aber auch auf den Einsatz eigenen Vermögens und Einkommens hat diese Frage entscheidenden Einfluss.

(Neue) Beschäftigte der Träger der Eingliederungshilfe, Beschäftigte von Leistungserbringern, Beschäftigte von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen. Der Kurs kann auch für Betreuer:innen nach dem Bundesbetreuungsgesetz von Interesse sein. Grundkenntnisse des Verwaltungs- und Sozialrechts werden vorausgesetzt.

SGB IX, SGB XI und SGB XII in der aktuellen Fassung (gern auch online)

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Termine

24.10.2023
09:00 bis 16:30 Uhr
25.10.2023
08:00 bis 14:30 Uhr
450,00 €
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