Fachseminar - Teil 1
Schwerpunkte
- Rechtsnatur von Anordnungen im Abfallrecht
- Unterscheidung zwischen Bescheid und anderen dienstlichen Schreiben
- Anforderungen an einen Tenor
- Formulierungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung
- Anforderungen an die Bestimmtheit
- Vollstreckbarkeitsanforderungen
- Nebenbestimmungen sachlich unterscheiden und richtig formulieren
- Begründungspflicht erkennen und richtig durchführen
Nach § 62 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist die zuständige Behörde berechtigt, im Einzelfall Anordnungen zur Durchführung des KrWG und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu treffen. In Teil 1 (Code: ORA250-1) des Seminars werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt, die Anforderungen an die abfallrechtlichen Anordnungen selbstständig zu erkennen und zu verfassen, um so spätere Ordnungswidrigkeitenverfahren sicher durchführen zu können. Darauf aufbauend gibt Teil 2 (Code: ORA250-2) einen Überblick über die einschlägigen abfallrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften des § 69 KrWG und des § 326 Strafgesetzbuch (StGB). Es führt ein in die Aufklärung des Sachverhalts, die Ermittlung des:der Abfallbesitzer:in und die gerichtsfeste Beweissicherung sowie die Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Bereitstellung von Mustern von Bußgeldbescheiden gegen private Abfallbesitzer und die Zumessung der Geldbuße mit den landesrechtlichen Bußgeldkatalogen Umweltschutz belegen die hohe Praxisrelevanz. Die gesetzliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren wird berücksichtigt. Das Konzept sieht vor, dass das Seminar als Ganzes (Code: ORA250) oder auch nur einer der drei Tage belegt werden kann.
Sachbearbeiter:innen mit Kenntnissen im Abfallrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und allgemeinen Verwaltungsrecht; Beschäftigte von Bußgeldstellen, Umweltämtern, Zweckverbänden; sonstige Interessierte
VwVfG, VwGO, VwVG
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anett Stemmer gern zur Verfügung.
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