Fachseminar
Code ORA250-2

Ordnungswidrige und strafbare Abfallablagerungen

Schwerpunkte

  • Ordnungswidrige Abfallablagerung
  • Beweissicherung im Bußgeldverfahren
  • Strafbare Abfallablagerung
  • Erlass des Bußgeldbescheides
  • Mitteilungspflichten

Nach § 62 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist die zuständige Behörde berechtigt, im Einzelfall Anordnungen zur Durchführung des KrWG und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu treffen. Es wird ein Überblick über die einschlägigen abfallrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften des § 69 KrWG und des § 326 Strafgesetzbuch (StGB) gegeben. Zudem wird in die Aufklärung des Sachverhalts, die Ermittlung des Abfallbesitzers und die gerichtsfeste Beweissicherung sowie die Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft eingeführt. Die Bereitstellung von Mustern von Bußgeldbescheiden gegen private Abfallbesitzer:innen und die Zumessung der Geldbuße mit den landesrechtlichen Bußgeldkatalogen Umweltschutz belegen die hohe Praxisrelevanz. Die gesetzliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren wird berücksichtigt.

Sachbearbeiter:innen mit Kenntnissen im Abfallrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und allgemeinen Verwaltungsrecht; Beschäftigte von Bußgeldstellen, Umweltämtern, Zweckverbänden; sonstige Interessierte. Es werden einschlägige Vorkenntnisse vorausgesetzt.

OWiG

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Termine

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10.06.2027
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