Herr Dr. Bernhard Haaß ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er berät private und öffentliche Vorhabenträger, ihre Bauvorhaben und Infrastrukturmaßnahmen erfolgreich umzusetzen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Abwehr behördlicher Eingriffe sowie die Verhandlung städtebaulicher Verträge und zivilvertraglicher Sicherung des Vorhabens. Als Referenten ist er vor allem zum öffentlichen Bau- und Umweltrecht sowie zum Denkmalrecht tätig. Er hat den denkmalrechtlichen Teil des "Rechtshandbuchs Denkmalschutz und Sanierung", hrsg. Basty/Beck/Haaß, verfasst.