Fachseminar
Code WEJUE085

Wirtschaftliche Jugendhilfe update

Schwerpunkte

  • Die örtliche Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen im Anschluss an Hilfen nach § 19 SGB VIII (Beschluss Bayrischer Verwaltungsgerichtshof vom 02.12.2019, Az.: 12 BV 19.1737)
  • Der Begriff der „Leistung“ in § 111 SGB X als den Beginn der Ausschlussfrist auslösendes Moment bei Erstattungsansprüchen von Jugendhilfeträgern gegenüber Sozialhilfeträgern (Urteil des BSG vom 04.04.2019, Az.: B 8 SO 11/17 R)

Ziel des Online-Seminars ist es, aufbauend auf vorhandenes Fachwissen, die aktuelle Rechtsprechung zu erläutern. Die daraus resultierenden Änderungen bei der Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe, der örtlichen Zuständigkeit für diese Leistungen und der Kostenerstattung können über eine Chatfunktion mit dem Dozenten diskutiert werden. So wird u. a. die Auffassung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes aufgegriffen die besagt, dass für die im Anschluss an eine Leistung nach § 19 SGB VIII zu gewährende Hilfe zur Erziehung nach § 86b SGB VIII der örtlich zuständige Jugendhilfeträger weiterhin zuständig bleibe. In diesem Online-Seminar können nur ausgewählte Themen behandelt werden. Lösungsansätze werden anhand von Falldarstellungen (power-point-Folien) erörtert.

Mitarbeiter aus Jugendämtern, die ihre vorhandenen Kenntnisse aktualisieren wollen

keine

Kundenservice KBW e. V.

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.

Allgemeines

Dieses Webinar wird mit Zoom durchgeführt. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie mit der verbindlichen Einladung. Diese wird an die angegebene E-Mail-Adresse des/der Teilnehmenden verschickt. Sie erwerben mit der Buchung einen Teilnahmeplatz. Das Betreten des virtuellen Schulungsraums ist bereits 15 Minuten vor Start der Online-Schulung möglich.

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Schulungsunterlagen
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Termine

CODE 0123WEJUE085
23.01.2025
10:00 bis 11:30 Uhr
145,00 €
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12.11.2025
10:00 bis 11:30 Uhr
145,00 €
Online (Zoom)
 
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Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.