Fachseminar
Code SOC065
Themenbereich: BTHG/SGB IX

Grad der Behinderung (GdB) nach SGB IX sowie Zuerkennung von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) - Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren

Schwerpunkte

  • Antragsverfahren, Fristen, Sozialdatenschutz, medizinische Ermittlungen, Gutachten
  • Die Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 (BGBl. I S. 2412) nebst den Änderungsverordnungen
  • Krankheit, ärztliche Diagnose, Funktionsbeeinträchtigung, Behinderung
  • Bildung des Gesamt-GdB
  • Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen)
  • Auswirkungen der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, der Zuerkennung von Merkzeichen, Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
  • Abgrenzung des GdB vom Grad der Schädigungsfolgen (GdS) bzw. vom Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
  • Natur der Feststellungsbescheide, Ausstellung des Ausweises, Befristung der Ausweise, rückwirkende Feststellung, Bindung an bereits getroffene Feststellungen (§ 152 Abs. 2 SGB IX), Bindung anderer Behörden und Institutionen an die getroffenen Feststellungen
  • Gerichtliches Verfahren, Klagearten, Rechtsschutzbedürfnis

Ziel des Seminars ist es, ausgehend von dem Behinderungsbegriff, den Ablauf des Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens und die Grundlagen der Feststellung des GdB darzustellen. Außerdem wird anhand konkreter Beispiele die Bildung des GdB veranschaulicht und unter Beachtung der Rechtsprechung des BSG erläutert. Ein Ausblick in das Versorgungsrecht (BVG, OEG, IfSG etc.) rundet das Seminar ab. Es ist auch für Betreuer:innen und Rechtsanwält:innen geeignet, um ihnen die Erstellung des Erstantrags- bzw. Neufeststellungsantrags für ihre Betreuten bzw. Mandant:innen zu erleichtern und Möglichkeiten der Einlegung eines Widerspruchs aufzuzeigen. Die Neuregelungen des SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) finden im Seminar insofern Beachtung, soweit das Feststellungsverfahren um den Grad der Behinderung etc. betroffen ist.

Beschäftigte der Versorgungs- und Landesversorgungsämter, der Landratsämter, der Landkreise und kreisfreien Städte, die mit den Feststellungen nach § 69 SGB IX befasst sind; Rechtsanwält:innen, Betreuer:innen, Verbandsvertreter:innen

SGG, SGB IX, Versorgungsmedizin-Verordnung

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Termine

CODE 1105SOC065
05.11.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
06.11.2024
08:30 bis 14:30 Uhr
395,00 €
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