Spezialseminar
Themenbereich: Rechnungsprüfung
Die Prüfung von Zuwendungen in der Rechnungsprüfung - Interessenkollision: Fördermittelverlust in der eigenen Behörde
Schwerpunkte
- Überprüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers
- Plausible Darstellung der Beschaffungen durch Markterkundung
- Beachtung vergaberechtlicher Wertgrenzen
- Berechnung des Auftragswerks nach den Regeln des § 3 VgV
- Fristgerechte Verwendung der Auszahlungen
- Feststellbarkeit der Leistungsabnahmen (§ 13 VOL/B)
- Nachvollziehbarkeit der Anlagenbuchhaltung
- Zeitgerechte Erstellung der Verwendungsnachweise
- Nachvollziehbarkeit des tatsächlichen Personaleinsatzes
- Nachprüfbarkeit von dem zugerechneten Personalaufwand mit dem tatsächlichen Personaleinsatz
Handelt es sich im Zuwendungsrecht um Beschaffungen, wird die Zuständigkeit vom Zuwendungsgeber auf den Zuwendungsnehmer verlagert. Ob die „Bestätigungsprüfung“ durch örtliche Prüfungsorgane, vor allem durch die kommunale Rechnungsprüfung oder die Verwendungsnachweisprüfung durch den Zuwendungsgeber erfolgt - immer sind umfangreiche Kenntnisse im Haushalts- und Vergaberecht notwendig und es sollten die besonderen strafrechtlichen Vorschriften für Subventionen im Auge behalten werden. Maßnahmen zur Umgehung des Vergaberechts, angefangen von der Splittung von Zuwendungen oder Beschaffungen zur Umgehung von Wertgrenzen bis hin zu fragwürdigen “Kooperationen“ sollten frühzeitig unterbunden werden.
Kommunale und staatliche Rechnungsprüfer:innen, Prüfer:innen von Zuwendungsmaßnahmen
BHO/LHO (§§ 23, 44 mit VV), VwVfG, UVgO, GWB, VgV
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