Prüfung IWVR
Themenbereich: Datenschutz
Prüfung zur Nachzertifizierung für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte - Evaluierung Datenschutz kompakt
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Datenschutzrecht seit Mai 2018 (EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
- Datenschutzgesetze der Länder und bereichsspezifische Gesetze
- Datenschutz
- Datensicherheit
- Informationssicherheit
- Datenschutz-Managementsystem
Mit der Teilnahme an der Nachzertifizierung für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte - Evaluierung Datenschutz kompakt (Code: DSA101
) und der erfolgreichen Teilnahme an der Abschlussprüfung am Institut für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e. V. (IWVR) an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) verlängert sich die Gültigkeit des bereits erworbenen Zertifikats "Zertifizierte:r Datenschutzbeauftragte:r mit Fachkundenachweis"(HWR, IWVR e. V.)" um weitere 3 Jahre. Hierfür schreiben die Teilnehmenden am Folgetag des Seminars eine 60-minütige Klausur.
Teilnehmende an der Nachzertifizierung
Zugelassene Arbeitsmittel: Gesetzestexte ohne kommentierende Einleitung oder Kommentare, alle Unterlagen des Seminars (Code: DSA101). Nicht zugelassen sind Internet (surfen, googeln/ Messenger Dienste), Chatnachrichten unter der Online-Plattform, Handy/Smartphone u. ä.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Katja Knorscheidt gern zur Verfügung.
Termine
31.08.2022 (Mi)
09:00 bis 10:00 Uhr
11.11.2022 (Fr)
09:00 bis 10:00 Uhr
25.04.2023 (Di)
09:00 bis 10:00 Uhr
10.11.2023 (Fr)
09:00 bis 10:00 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.