Fachseminar
Themenbereich: Verwaltungsorganisation
Kunden- und Antragsprozesse optimieren und neugestalten im Rahmen der OZG-Umsetzung
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Alternative Werkzeuge zur (schnellen) Prozessaufnahme (Puzzle, Bubble, Magikami)
- Prozesse bewerten und Potenziale identifizieren (Zeit-, Dokumenten-, Daten- und Workflowschleifen)
- Quick-Wins in der Prozessoptimierung realisieren
- Die neun Hebel zur Prozessverbesserung
- Beschäftigte für Prozessoptimierung gewinnen
- Prozesse neu, digital und kundenorientiert ausrichten
- Prozesse permanent weiterentwickeln
- Kontinuierliche Prozessverbesserung etablieren
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden Methoden und Werkzeuge zur Optimierung und Neugestaltung von Kunden- und Antragsprozessen vorzustellen. Insbesondere im Zuge der OZG-Umsetzung ergibt sich dabei die Chance, Prozesse neu, digital und kundenzentriert zu denken. Dabei sind nicht immer tiefe Kenntnisse des Prozessmanagements erforderlich. Im Seminar erfahren die Teilnehmenden, wie sie auch als "Nichtprozessexperten" Abläufe visualisieren und dokumentieren können. Zahlreiche Praxisbeispiele runden das Seminar ab.
Organisations- und Prozessmanager:innen, OZG-Verantwortliche und -Umsetzer:innen, Finanzverantwortliche, IT-Entwickler:innen, Projektleiter:innen, Service- und Kundenverantwortliche in der Verwaltung
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Josefine Oley gern zur Verfügung.
Termine
10.10.2022 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
11.10.2022 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
16.02.2023 (Do)
09:00 bis 16:30 Uhr
17.02.2023 (Fr)
08:00 bis 14:30 Uhr
04.10.2023 (Mi)
09:00 bis 16:30 Uhr
05.10.2023 (Do)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.