Fachseminar
Code OWA300

Kriminalistische Befragung im Rahmen des Bußgeldverfahrens

Schwerpunkte

  • Modell der Befragung im Bußgeldverfahren (Befragung als rekursiver Prozess)
  • Kommunikationsregeln erfolgreichen Befragungsverhaltens
  • Analyse des:der Befragten, Entwicklung von Hypothesen
  • Mögliche Motive für Aussagewiderstand
  • Befragungsstrategien und -taktiken
  • Umgang mit Aggressionen in der Befragung

Ziel des Seminars ist es aufzuzeigen, welche praxisbezogenen Methoden die wissenschaftliche Kriminalistik für die Befragung im Bußgeldverfahren zu bieten hat, welche Schlussfolgerungen die Sachbearbeiter aus bestimmten Verhaltensweisen ableiten können und welche Möglichkeiten sich im Gespräch ergeben, um drohende gerichtliche Verfahren zu umgehen. Befragungen im Rahmen des Bußgeldverfahrens sind ein wesentliches Mittel der Wahrheitsermittlung und Beweissicherung. Der betroffene Bürger erlebt das Verfahren häufig als Gefahr einer nicht unerheblichen (finanziellen, materiellen o. ä.) Bestrafung. Für die Sachbearbeiter kann sich so die Gesprächsführung, erst recht die Wahrheitsermittlung, kompliziert gestalten. Mögliche unangenehme Folgen sind z. B. langfristige Verfahren oder Verwaltungsgerichtsklagen.

Beschäftigte aus Ämtern von Kommunalverwaltungen, die bußgeldrechtliche Befugnisse haben (Rechtsämter, Ordnungsämter, Bauämter, Gewerbeämter, Umweltämter u. a.)

keine

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Termine

CODE 0625OWA300
25.06.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
26.06.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
465,00 €
Präsenz
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