Fachseminar
Schwerpunkte
- Kinderschutz nach § 8a und § 42 SGB VIII
- Schnittstellen zum familiengerichtlichen Verfahren und aktuelle Rechtsprobleme im Kontext § 42 SGB VIII und § 1666 BGB
- Aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2a und 2b SGB VIII
- Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit anderen Institutionen und Dritten
- Datenschutz bei Wahrnehmung des Schutzauftrags
Infolge der Aufdeckung der Missbrauchskomplexe in Staufen (Baden-Württemberg) und „Lügde“ (Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) ist es zu einer umfassenden Aufarbeitung und Weiterentwicklung des Kinderschutzes gekommen. In Nordrhein-Westfalen ist ein sehr modernes Kinderschutzgesetz entwickelt worden, mit welchem das Jugendamt als die Zentralstelle des Kinderschutzes benannt wird. Auch mit dem Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses „Lügde“ sind wichtige Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes gemacht worden. Im Saarland ist der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zu möglichem sexuellem Missbrauch am Universitätsklinikum veröffentlicht worden, welcher auch für die Jugendhilfe wichtige Erkenntnisse beinhaltet. Auch hier wurden durch eine Aufarbeitungskommission Vorschläge für eine verbesserte Zusammenarbeit im Kinderschutz gemacht. Dabei geht es auch um mehr multiprofessionelles Handeln unter Beachtung des Datenschutzes. Die mit dem KJSG in § 8a SGB VIII und §§ 4,5 KKG erfolgten Rechtsänderungen sollen weiterentwickelt werden. Auf diese aktuellen Entwicklungen wird im Rahmen des Seminars eingegangen. Es besteht Gelegenheit zum Austausch und Reflexion. Der Referent, Prof. Dr. Kepert, hat aktiv in den Kommissionen bei der Weiterentwicklung mitgewirkt. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe und Institutionen, die mit dem Schutzauftrag befasst sind, Rechtsanwälte (Die Inhalte des Seminars erfüllen die Voraussetzungen für eine Fortbildung nach § 15 FAO. Die abschließende Anerkennung liegt im Ermessen der zuständigen Rechtsanwaltskammer.)
keine
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Dr. Andreas Urbich gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0203WEJUA014F-G
03.02.2026
10:00 bis 16:30 Uhr
CODE 0904WEJUA014F-G
04.09.2026
10:00 bis 16:30 Uhr