Fachseminar
Code BEE083
Themenbereich: Betreuungsrecht

Vermeidung einer Betreuung durch vorrangige Hilfen

Schwerpunkte

  • Vorgaben des BtOG
  • Flankierende Sozialgesetze
  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung SGB IX
  • Beratung und Unterstützung durch den Eingliederungshilfeträger, § 109 SGB IX
  • Teilhabe- und Gesamtplanverfahren SGB IX, Ablauf und Einbeziehung der Betreuungsbehörde und weiterer öffentlicher Stellen
  • Vorrangige Hilfen der Pflegeversicherung:
    • Pflegeberatung §§ 7a, 7b, 7c, 8, 37 SGB XI
    • Einführung
    • Rolle und Qualifikation des Pflegeberaters
    • Aufgaben des Fallmanagers
    • Versorgungsplan (Durchführung, Überwachung, Auswertung)
    • Einbezug anderer Leistungsträger
    • Zusammenarbeit
  • Vorrangige Hilfen der Krankenversicherung; Entlassmanagement, Soziotherapie

Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) regelt, dass vor Einrichtung einer Betreuung zu prüfen ist, ob Angebote und Hilfen von Sozialleistungsträgern vorrangig in Betracht kommen. In diesem Seminar werden die wichtigsten vorrangigen "anderen Hilfen" sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote der Sozialleistungsträger, die für die gesetzliche Betreuung relevant sind, dargestellt.

Beschäftigte in Betreuungsbehörden

Gesetzestexte SGB II, SGB IX, SGB XI, SGB XII

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Termine

CODE 0925BEE083
25.09.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
26.09.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
485,00 €
Hybrid
online
Präsenz

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