Workshop
Themenbereich: Ausländerrecht
Aufenthaltsbeendigung (§§ 53ff. AufenthG) ausländischer Straftäter:innen und Gefährder:innen
Schwerpunkte
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Aufenthaltsbeendigung als Mittel der Gefahrenabwehr:
- Fertigen von Ausweisungsverfügungen nach §§ 53 ff. AufenthG
- Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG: Verhinderung der Wiedereinreise und Ausschreibung im SIS 3.0 (Start am 08.03.2023)
- Titelversagung und Erlöschen von Aufenthaltstiteln
- Begründung der Ausreisepflicht aufgrund behördlicher Anordnung oder gesetzlicher Rechtsfolge, insbesondere einschließlich der typischen Fehler in der Praxis
- Zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht: tatsächliche und rechtliche Hindernisse, verwaltungsgerichtliche Eil- und Hauptsacheverfahren
- Planungs- und Koordinationsaufgaben: Zusammenarbeit mit den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, Fallkonferenzen, Prozessoptimierungen
- Was bringt das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz tatsächlich für die Praxis? Insb. Handhabung des neuen Ausweisungsinteresses nach § 54 Abs. 1 Nr. 2a AufenthG (Zugehörigkeit zu krimineller Vereinigung)
- Exkurs: Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam (§§ 62ff. AufenthG)
Ziel des Workshops ist es, die rechtlichen Möglichkeiten zur konsequenten und rechtssicheren Aufenthaltsbeendigung von Intensivstraftätern, Clanmitgliedern, islamistischen Gefährdern und sonstigen Extremisten aus behördlicher Perspektive anhand von Praxisbeispielen zu beleuchten. Die Teilnehmenden erwartet, unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung, eine strukturierte Darstellung des Prozesses von der Begründung der Ausreisepflicht (Ausweisungsverfügung etc.) bis hin zur Ausschreibung nach der Abschiebung sicherheitsgefährdender Ausländer (Straftäter und Gefährder), die politisch / gesellschaftlich im Fokus stehen und für die Ausländer- und Sicherheitsbehörden besondere Herausforderungen bedeuten. Zudem werden verwaltungsgerichtliche Verfahren, strategische Herangehensweisen und Prozessoptimierungen erörtert. Dabei sollen die Teilnehmenden auch im Austausch untereinander von den Erfahrungen der anderen profitieren können.
Eigene Fallbeispiele können und sollen auch eingebracht werden. Die Teilnehmenden werden gebeten, ihre Praxisfälle bis 14 Tage vor der Veranstaltung beim KBW e. V. einzureichen.
Mitarbeitende von Ausländerbehörden auf Sachbearbeiterebene im Bereich Aufenthaltsbeendigung, Mitarbeitende von mit der Thematik befassten Ministerien und Landesmittelbehörden, aus Polizeibehörden (z. B. Landeskriminalämtern) oder dem Verfassungsschutz - mit Bezug zum Themenkomplex "Aufenthaltsbeendigung: Ausweisung, Haft, Abschiebung usw."
aktuelle Textsammlung zum Ausländerrecht
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Termine
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03.09.2026
09:00 bis 16:30 Uhr
04.09.2026
09:00 bis 14:30 Uhr
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05.10.2027
09:00 bis 16:30 Uhr
06.10.2027
09:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?