Die DIN 33430: Fachlicher Standard für die Personalauswahl – was hat sie gebracht?

Bereits seit 2002 ist die DIN 33430 im Umlauf und findet in Personalauswahlverfahren vieler öffentlicher Institutionen Anwendung. Im letzten Jahr fand die DIN-Norm eine Überarbeitung, wobei sie dem Grundsatz nach die gleichen Regelungsgegenstände enthält, jedoch ihre Verständlichkeit als eignungsdiagnostische Norm verbessert wurde.

Gerade mit Einführung der Norm im Jahr 20002 übten die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände und der Deutsche Städtetag viel Kritik, sie schwer verständlich. Dennoch überzeugte der Nutzen der Norm letztlich die Praktiker im Personalbereich und die KGSt empfahl den Kommunen ihre Anwendung.

Als Vorteil für Behörden und Verwaltung erwies sich, dass die Personalauswahlverfahren nach Regelungen der DIN 33430 auch konform mit den Regelungen des AGG gingen.

Unser Referent und Experte für Personalmanagement im öffentlichen Dienst, Prof. Dr. Gourmelon betont in seinem Beitrag den Nutzen der DIN-Norm für die öffentliche Verwaltung.

Potenziale der DIN-Norm für die Personalauswahl

Der mit Einführung der Norm intendierte Nutzen diskriminierungsfreier Auswahlverfahren wird durch die Regelung weitestgehend erzielt. So werden Eignungsurteile bei Anwendung der Norm eher auf Grundlage der fachlichen Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber getroffen, weist Prof. Gourmelon im Beitrag nach. Merkmale des Geschlechts, der Herkunft, einer Behinderung oder andere durch das AGG geschützte Charakteristika werden mit Anwendung der DIN 33430 im Auswahlprozess redundant.

Die DIN-konformen Beurteilungsprozesse sind dabei fairer und transparenter in allen Bereichen der Personalauswahl - sowohl bei der Vorauswahl des Bewerbers als auch bei späteren Eignungsbeurteilungen, argumentiert der Autor. Darüber hinaus sind auch anonymisierte Bewerbungen weiterhin möglich, womit zusätzlich Bewerber/-innen mit Zuwanderungsgeschichte vor Diskriminierung geschützt werden. Obgleich DIN-konforme Stellenbesetzungsverfahren auch in dem Fall die erforderliche Rechtsnorm des Diskriminierungsverbotes erfüllen.

Gourmelon argumentiert, dass Personalauswahlverfahren nach DIN 33430 darüber hinaus die Abstimmung mit den Gleichstellungsbeauftragten und die den Abgleich mit rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches erleichtern würden. Aus den vorstehend genannten Gründen erhöhten Behörden und Verwaltungen mit der Anwendung der Norm ihre Wahrscheinlichkeit, geeignete Bewerber auszuwählen und sie im Folgenden treffsicher(er) zu bewerten.

DIN 33430 angekommen in vielen großen Institutionen

Dass sich die DIN-Norm 33430 als praxisnah und gut anwendbar bewähren konnte, beweist ihr Einsatz bei einer steigenden Zahl von Behörden und Kommunen für ihre Auswahlverfahren. Dazu gehören:

  • Bundesministerium des Innern,
  • Bundeszentralamt für Steuern,
  • Deutscher Akademischer Auslandsdienst,
  • Feuerwehr Berlin
  • Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
  • Polizei NRW
  • Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamtes

 

So gut die Norm mittlerweile auch angenommen wird, so nützlich sie sich für die Personalauswahl auch erwiesen hat, erforderte die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie im Bewerbungsmanagement mehr als 10 Jahre nach Einführung der Regelung eine Überarbeitung. Hier spielen das Online-Bewerbungsverfahren und Online-Tests für Bewerber eine große Rolle. Mit der überarbeiteten Version der DIN 33430, das macht Prof. Dr. Gourmelon klar, wird dieser Entwicklung Rechnung getragen.

Im Beitrag von Prof. Gourmelon finden Sie wertvolle Informationen über die Regelungsinhalte der Norm und deren Ausgestaltung. Sie erfahren Wissenswertes über die notwendige Qualifikation der an der Eignungsbeurteilung beteiligten Personen und die Ausschreibung eignungsdiagnostischer Leistungen. Lesen Sie außerdem mehr über die Anwendungsvoraussetzungen der Norm. Hier geht es zum Fachbeitrag.

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