Fachseminar
Code JUB044M

Das neue Personensorge- und Vermögensrecht für Vormünder ab dem Jahr 2023 - wesentliche Rechtsgrundlagen

Schwerpunkte

  • Bestellungs- und Auswahlverfahren des Vormundes
  • Schnittstellen zum ASD/PKD
  • Beratung und Begleitung des Vormundes durch das Jugendamt
  • Begleitung des Mündels nach § 53a SGB VIII
  • Anforderungsprofile des Mündels
  • Koordinationsstelle und übergeordnete Vormundschaftsaufgaben
  • Rechtliche Besonderheiten zu Ehrenamtlichen, Vormündern, Vereins- und Berufsvormündern
  • Vergütung von Vormündern
  • Inhalt und Umfang der neuen Personensorge
  • Vermögenssorge ab 2023
  • Änderungen in der Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern
  • Befugnis zur Personensorge
  • Änderungen in der Zusammenarbeit mit dem Familiengericht
  • Der Pfleger nach §§ 1778 und 1777 BGB n.F.
  • Die vorläufige Vormundschaft/Pflegschaft
  • Pflegschaften für Minderjährige

In diesem Seminar werden die aktuellen Änderungen, die mit der ab dem 01.01.2023 in Kraft tretenden Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts einhergehen, vorgestellt. Der Amtsvormund ist eine Fachkraft, die ihre Haupttätigkeit in einem schwierigen und zum Teil unübersichtlichen Segment der Jugendhilfe entwickeln muss. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, jungen Menschen in einer vielfach belasteten Lebenssituation Ersatz für die fehlende elterliche Sorge anzubieten, die von den Eltern nicht, nicht mehr oder nur zeitlich befristet nicht wahrgenommen werden kann. Es sollen die Grundlagen für die Übernahme der Tätigkeit als Vormund mit Blick auf die Neuregelungen vermittelt werden.

Ehrenamtliche und Berufsvormünder, Amtsvormünder, Sachbearbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes

BGB, SGB VIII

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Allgemeines

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Termine

CODE 0708JUB044M
08.07.2024
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Präsenz
CODE 1216JUB044M-E
16.12.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
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