Fachseminar
Code GWEORC026
Themenbereich: Ordnungsrecht

Datenerhebung durch den Einsatz technischer Mittel bei Versammlungen (in Berlin, NRW, Schleswig-Holstein und Hessen)

Schwerpunkte

  • Grundlagen: Innere Versammlungsfreiheit und Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Datenerhebungsbefugnisse nach dem VersG NRW, VersFHG Berlin, Schleswig-Holstein und Hessen
  • Datenschutzkonformer Umgang mit zulässiger Weise erhobenen Daten (nach Maßgabe der Versammlungsgesetze, BDSG und DSGVO)

Im Seminar werden die rechtlichen Möglichkeiten der Datenerhebung und -datennutzung nach den „neuen“ Versammlungsgesetzen der Länder praxisorientiert erläutert, wie etwa der Einsatz von Videotechnik, Drohnen und Gesichtserkennungssoftware. Immer mehr Bundesländer machen von ihrer Regelungskompetenz Gebrauch und entfernen sich von den bislang nur sehr eingeschränkt zulässigen Datenerhebungsmechanismen des Bundesversammlungsgesetzes. So gilt seit dem letzten Jahr im Land Nordrhein-Westfalen ein eigenständiges Versammlungsgesetz. Aus Sorge vor einer zu weitgehenden Beschränkung des Demonstrationsrechts waren dem Gesetzesvorhaben monatelange medienwirksame Proteste verschiedener Gruppierungen vorausgegangen. Im Januar 2023 wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben. Ob die darin - gerade auch gegen den Einsatz technischer Mittel - vorgetragenen Einwände gegen das Versammlungsgesetz NRW auch tragfähig sind, wird sich zeigen. Die versammlungsrechtlichen Neuregelungen müssen in der Praxis rechtskonform und handlungssicher angewandt werden, wozu die Seminarveranstaltung beitragen soll. Entsprechendes gilt für andere Bundesländer, die - mit Abstrichen - vergleichbare Regelungen getroffen haben, wie in den „Versammlungsfreiheitsgesetzen“ der Länder Berlin, NRW, Schleswig-Holstein und zuletzt Hessen. Auch auf diese Vorschriften wird im Rahmen des Seminars eingegangen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.

Mitarbeiter von Versammlungsbehörden, Ordnungsämtern und Polizei sowie alle sonstigen Mitarbeiter von Behörden, die mit versammlungsrechtlichen Fragen befasst sind (in den Bundesländern Berlin, NRW, Schleswig-Holstein und Hessen)

keine

Kundenservice KBW e. V.

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Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.

Termine

31.08.2023
10:00 bis 11:30 Uhr
225,00 €
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07.12.2023
10:30 bis 12:00 Uhr
225,00 €
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