Themenbereich: Steuern/ Gebühren/ Beiträge
Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen ab 2025 - Neue Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten für Bildungsträger
Schwerpunkte
- Überblick über die gesetzlichen Änderungen und das aktuelle BMF-Schreiben zu § 4 Nr. 21 UStG
- Überblick über das BMF-Schreiben zu § 4 Nr. 22a UStG
- Anforderungen an die Steuerbefreiung: Bildungszweck, Qualitätsnachweise, Anbieterstatus
- Auswirkungen auf die Praxis: Kursprüfung, Vertragsgestaltung, Rechnungsstellung
- Übergangsregelungen und Fristen für bestehende Anbieter
- Abgrenzung steuerfreier und steuerpflichtiger Leistungen anhand von Fallbeispielen
- Empfehlungen zur Dokumentation und Kommunikation mit der Finanzverwaltung
Dozent und Dozentin für dieses Thema
Christian Trost
Christian Trost ist Diplom-Betriebswirt (FH), Steuerberater und Geschäftsführer bei der BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Er besitzt …
Marijke Wittke
Marijke Wittke ist Rechtsanwältin, Managerin, Tax & Legal bei der BDO Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie berät schwerpunktmäßig zur …
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 und dem BMF-Schreiben vom 24.10.2025 wurde die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen grundlegend überarbeitet. Seit dem 01.01.2025 gelten neue Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG, die insbesondere Volkshochschulen, private Bildungseinrichtungen und Weiterbildungsträger betreffen. Ziel ist eine unionsrechtskonforme Ausgestaltung im Sinne der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Das Seminar vermittelt praxisnah die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigt Auswirkungen auf die Angebotsgestaltung und Rechnungsstellung und bietet konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in der Organisation.
Verantwortliche in Volkshochschulen, privaten Schulen und Weiterbildungseinrichtungen; Mitarbeitende in Buchhaltung, Controlling und Verwaltung; Steuerberater:innen und Fachkräfte im Bildungsbereich
keine
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Termine
CODE 0112WESTA089
12.01.2026
09:00 bis 10:30 Uhr