Spezialseminar
Themenbereich: Personalwesen
Stellenbeschreibung und Eingruppierung nach der Entgeltordnung TVöD-VKA - für handwerklich tätige Beschäftigte (ehemalige Arbeiter)
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Grundlagen der Eingruppierung bei Arbeiterstellen
- Tarifkonforme Stellenbeschreibung mit umfangreichen Beispielen
- Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern bei der Eingruppierung (z. B. Hausmeister)
-
Grundsätze:
- zeitliches Hälftemaß
- Bestimmung der maßgeblichen Tätigkeiten bzw. Teiltätigkeiten
- Spezialregelung Entgeltgruppe 1 TVöD und Aufbau der Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)
-
Anforderungsmerkmale:
- Ausbildungsanforderung
- artverwandter Beruf
- verwaltungseigene Prüfung
-
Unbestimmte Rechtsbegriffe:
- hochwertige Tätigkeiten
- besonders hochwertige Tätigkeiten
- „Fernergruppen“
- Ausschließlichkeitskatalog
- Vorarbeitertätigkeit
- Stellvertretertätigkeiten
-
Beispiele:
- Bauhof
- Straßenmeistereien
- Kataster- und Vermessung
- Abfall und Abwasser
- Beteiligung der Personalräte im gesamten Verfahren der Stellenbeschreibung und Eingruppierung sowie deren Umsetzung
- Aktuelle Rechtsprechung
Spielte die Bewertung von Beschäftigten im handwerklichen Bereich, die unter die Eingruppierungsregelungen des BMT-G-II/BMT-G-O fielen, nur eine untergeordnete Rolle, zeigt sich in der Praxis, dass dieser Personenkreis dem Lohngruppenverzeichnis nicht immer richtig zugeordnet ist. Aufgrund der neuen Entgeltordnung TVöD-VKA gelten für die handwerklichen Tätigkeiten die Tätigkeitsmerkmale Anhang 1 - Entgeltordnung (VKA) Entgeltgruppe 1 (einfachste Tätigkeiten) und Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten). Für die Überleitung gilt Anhang 9. Zu beachten ist, dass mit dem Inkrafttreten der §§ 12, 13 TVöD-VKA die neuen allgemeinen Tätigkeitsmerkmale an die Stelle der bisherigen Oberbegriffe in den Lohngruppenverzeichnissen treten. Spezielle Eingruppierungsregelungen in Lohngruppenverzeichnissen gelten bis zur Vereinbarung neuer Regelungen auf der Bundesebene bzw. auf Ebene eines kommunalen Arbeitgeberverbandes fort.
Führungskräfte; Mitarbeiter der Personal- und Organisationsverwaltungen und Betriebe (Zweckverbände, Eigenbetriebe), die den TVöD-VKA anwenden; Mitglieder der Bewertungskommissionen; Personalratsmitglieder; Gleichstellungsbeauftragte
TVöD einschließlich Anlage Entgeltordnung (VKA); TVÜ-VKA; Lohngruppenverzeichnisse zum BMT-G/BMT-G-O

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen gern unser Kundenservice.
E-Mail: info@kbw.de
Telefon: 030 - 29 33 50 0
Ergänzende Weiterbildungen
Termine
12.12.2019 (Do)
10:00 bis 16:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.